Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es Aufgabe der Landesärztekammer Baden-Württemberg, auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Sie ist Träger der ärztlichen Selbstverwaltung und betreut rund 70.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg.
Die Beschreibung wurde der Website von Landesärztekammer Baden-Württemberg entnommen.