4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn geltenden nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, insbesondere arbeits-und datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie die Bestimmungen des Rahmenvertrags, weiterer Einzelverträge sowie dieser AGB einzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche Personen, die in seinem Namen Daten auf dem CareerHub (“Profils”) einstellen oder verändern, ebenfalls die vorgenannten Bestimmungen einhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu etwaigen von TalentRocket für ihn bereitgestellten Nutzeraccounts vor Zugriff oder Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Verletzungen dieser AGB, die sich aus der Nutzung seines Nutzeraccounts oder des für ihn bereitgestellten CareerHubs (“Profils”) ergeben, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass er die Verletzung nicht zu vertreten hat.
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm auf der Plattform eingestellten Daten in den vorgegebenen Formaten zur Verfügung zu stellen.
4.3. Es obliegt dem alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für die Nutzung der TalentRocket Leistungen erforderliche Ausrüstung und Technologie bereitzustellen und die Systemvoraussetzungen der TalentRocket Services einzuhalten. Dies gilt insbesondere für alle erforderlichen Geräte, Datenübertragungsleitungen, Telekommunikationsdienste sowie Browser und
den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung oder den von TalentRocket ergänzend zur Verfügung gestellten Informationen. Der Auftraggeber trägt die hierfür anfallenden Kosten und sonstigen Lasten.
Weiter ist es im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, etwaig durch TalentRocket übermittelte Daten anderer Nutzer selbst abzurufen und/oder prüfen zu lassen.
4.4. Der Auftraggeber darf in keiner Form die Plattform manipulieren. Insbesondere darf der Auftraggeber keine Eingaben tätigen oder Daten übermitteln, die Viren, trojanische Pferde oder vergleichbare ausführbare Programmcodes enthalten oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzusehen, abzufangen, weiterzuleiten oder zu löschen oder unbefugten Zugang zu Daten, Systemen oder Bereichen zu verschaffen. Der Auftraggeber darf nicht Mechanismen, Software oder sonstige Routinen verwenden, die die Plattform stören oder übermäßig belasten können. Eingaben außerhalb der dafür vorgesehenen Eingabefelder sind unzulässig. Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, von TalentRocket veröffentlichte Inhalte zu blockieren.
4.5. Der Auftraggeber darf die Leistungen von TalentRocket oder Teile davon nur im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung verändern, veröffentlichen, übertragen, sich an Übertragung oder Verkauf beteiligen, sie speichern oder vervielfältigen, abgeleitete Inhalte produzieren, verteilen, anzeigen oder die Services und Informationen in anderer Weise kommerziell verwerten. Der Auftraggeber darf die Leistungen, sofern dies nicht mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von TalentRocket in Text- oder Schriftform erfolgt, nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke oder diejenigen seiner verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verwenden, die Leistungen nicht an Dritte weiterverkaufen oder unter fremden Logos, Firmen oder Marken auf der Plattform auftreten. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, ist die Inanspruchnahme von Leistungen nur in der Form gestattet, dass die platzierten Informationen unter dem Logo, der Firma oder der Marke des jeweiligen Prinzipals veröffentlicht werden. Domainnamen sowie Wort- und Bildmarken von TalentRocket sind rechtlich geschützt. TalentRocket behält sich alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der gegenwärtigen und zukünftigen Gestaltung der Plattform einschließlich sämtlicher Technologie und Software, die in der Plattform enthalten, eingebunden oder Teil der Plattform sind sowie der von TalentRocket zu erbringenden Leistungen und bereitgestellten Inhalte vor.
4.6. Unzulässig sind Angebote oder Gesuche durch den Auftraggeber, die irreführend sind, gegen Rechtsvorschriften, insbesondere gegen Strafgesetze, die guten Sitten, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen. Angebote von Dienstleistungen, die gesetzlichen Angebotsbeschränkungen oder -verboten unterliegen, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für Wertpapiere, Kredite oder sonstige Finanzinstrumente sowie Dienstleistungen, die Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen oder deren Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber darf ferner keine falschen oder irreführenden Daten im Erfassungsbogen oder im CareerHub (“Profil”) angeben.
4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die vereinbarten TalentRocket Leistungen jeweils gültigen Preise laut Vereinbarung der Vertragsparteien für Nutzung und Inanspruchnahme des jeweiligen Services zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach Ziffer 6 dieser AGB.
4.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich in Zusammenhang mit den von TalentRocket erbrachten Leistungen auf der Plattform und außerhalb, Angaben von etwaigen Bewerbern zu Alter, Geschlecht, religiöser Überzeugung, Gesundheit, sexueller Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit oder sonstige Angaben dieser Art bei Einstellungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen.
4.9. Hat der Auftraggeber eine „Pay-per-hire Flatrate“ abgeschlossen, entsteht eine Zahlungspflicht immer dann, wenn der Auftraggeber eine Einstellung über TalentRocket vorgenommen hat. Eine Einstellung ist im Sinne dieser AGB dann erfolgt, wenn der Auftraggeber und ein Bewerber einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Dabei ist es nicht relevant, auf welche Stellenanzeige die Einstellung erfolgt ist, solange die Kontaktanbahnung über TalentRocket erfolgte. Der Auftraggeber hat TalentRocket unverzüglich, spätestens jedoch einen (1) Monat nach Unterzeichnung von diesem Arbeitsvertrag und der Höhe des Jahresgehaltes, welches dem Eingestellten gezahlt wird, schriftlich in Kenntnis zu setzen, sodass Talentrocket die Rechnungsstellung ermöglicht wird. Auf Nachfrage ist der TalentRocket GmbH die Gehaltspassage aus dem Arbeitsvertrag vorzulegen. Die Sorgfaltspflicht darüber, welche Bewerbungen beim Auftraggeber eingegangen ist und ob es dabei zu einer Einstellung gekommen ist, liegt beim Auftraggeber. Jegliche Unterstützung seitens TalentRocket ist freiwillig und entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Pflicht.
4.10. Eine Zahlungspflicht entfällt nicht, wenn der von Auftraggeber und Bewerber unterzeichnete Vertrag nur ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt ebenfalls nicht, wenn der Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dann, wenn der Bewerber sich über andere Dienstleister, oder selbstständig bei dem Auftraggeber auf die gleiche Stellenausschreibung beworben hat und diese Kontaktanbahnung zeitlich vor der Kontaktanbahnung bei TalentRocket erfolgte, es sei denn die Kontaktanbahnung liegt bereits länger als einen (1) Monat zurück. Der Auftraggeber hat eine obige Ausnahme ohne vorherige Aufforderung nachzuweisen. Eine Zahlungsverpflichtung erlischt, wenn es zu keinem Arbeitsvertragsschluss innerhalb von zwölf (12) Monaten zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber kommt.
4.11. Hat der Auftraggeber die “Aktive Suche” genutzt, entsteht eine Zahlungspflicht immer dann, wenn der Auftraggeber eine Einstellung über TalentRocket vorgenommen hat. Eine Einstellung ist im Sinne dieser AGB dann erfolgt, wenn der Auftraggeber und ein Bewerber einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Dabei ist es nicht relevant, auf welche Stellenanzeige die Einstellung erfolgt ist, solange die Kontaktanbahnung über TalentRocket erfolgte. Der Auftraggeber hat TalentRocket unverzüglich, spätestens jedoch nach einem (1) Monat nach Unterzeichnung von diesem Arbeitsvertrag und der Höhe des Jahresgehaltes, welches dem Eingestellten gezahlt wird, schriftlich in Kenntnis zu setzen, sodass Talentrocket die Rechnungsstellung ermöglicht wird. Auf Nachfrage ist der TalentRocket GmbH die Gehaltspassage aus dem Arbeitsvertrag vorzulegen. Die Sorgfaltspflicht darüber, welche Anfrage beim Auftraggeber eingegangen ist und ob es dabei zu einer Einstellung gekommen ist, liegt beim Auftraggeber. Jegliche Unterstützung seitens TalentRocket ist freiwillig und entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Pflicht.
4.12. Eine Zahlungspflicht entfällt nicht, wenn der von Auftraggeber und Bewerber unterzeichnete Vertrag nur ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt ebenfalls nicht, wenn der Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dann, wenn der Bewerber sich über andere Dienstleister, oder selbstständig bei dem Auftraggeber auf die gleiche Stellenausschreibung beworben hat und diese Kontaktanbahnung zeitlich vor der Kontaktanbahnung bei TalentRocket erfolgte, es sei denn die Kontaktanbahnung liegt bereits länger als einen (1) Monat zurück. Der Auftraggeber hat eine obige Ausnahme ohne vorherige Aufforderung nachzuweisen. Eine Zahlungsverpflichtung erlischt, wenn es zu keinem Arbeitsvertragsschluss innerhalb von zwölf (12) Monaten zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber kommt.
4.13. Unterlässt der Auftraggeber das in Kenntnis setzen der TalentRocket GmbH über ein zustande gekommenes Arbeitsverhältnis nach Nutzung obiger Funktionen der TalentRocket GmbH Websites innerhalb der Frist, oder nennt der Auftraggeber kein Jahresgehalt innerhalb der Frist, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro fällig, die neben der obigen Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt wird. Das Jahresgehalt kann, im Fall der Nichtnennung vom Auftraggeber, durch die TalentRocket GmbH geschätzt werden, damit eine Abrechnung erfolgen kann.