4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn geltenden nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, insbesondere arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie die Bestimmungen des Rahmenvertrags, weiterer Einzelverträge sowie dieser AGB einzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche Personen, die in seinem Namen Daten auf dem Arbeitgeberprofil einstellen oder verändern, ebenfalls die vorgenannten Bestimmungen einhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu etwaigen von TalentRocket für ihn bereitgestellten Nutzeraccounts vor Zugriff oder Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Verletzungen dieser AGB, die sich aus der Nutzung seines Nutzeraccounts oder des für ihn bereitgestellten Arbeitgeberprofils ergeben, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass er die Verletzung nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass TalentRocket zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Dienstleistungsergebnisses seitens TalentRocket erforderlich sind.
4.2. Der Auftraggeber kann durch konkrete individuelle Vereinbarung dazu verpflichtet werden, den Auftragnehmer exklusiv zu beauftragen (Exklusivauftrag).
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm auf der Plattform eingestellten Daten in den vorgegebenen Formaten zur Verfügung zu stellen.
4.4. Es obliegt dem alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für die Nutzung der TalentRocket Leistungen erforderliche Ausrüstung und Technologie bereitzustellen und die Systemvoraussetzungen der TalentRocket Services einzuhalten. Dies gilt insbesondere für alle erforderlichen Geräte, Datenübertragungsleitungen, Telekommunikationsdienste sowie Browser und den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung oder den von TalentRocket ergänzend zur Verfügung gestellten Informationen. Der Auftraggeber trägt die hierfür anfallenden Kosten und sonstigen Lasten. Weiter ist es im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, etwaig durch TalentRocket übermittelte Daten anderer Nutzer selbst abzurufen und/oder prüfen zu lassen.
4.5. Der Auftraggeber darf in keiner Form die Plattform manipulieren. Insbesondere darf der Auftraggeber keine Eingaben tätigen oder Daten übermitteln, die Viren, trojanische Pferde oder vergleichbare ausführbare Programmcodes enthalten oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzusehen, abzufangen, weiterzuleiten oder zu löschen oder unbefugten Zugang zu Daten, Systemen oder Bereichen zu verschaffen. Der Auftraggeber darf nicht Mechanismen, Software oder sonstige Routinen verwenden, die die Plattform stören oder übermäßig belasten können. Eingaben außerhalb der dafür vorgesehenen Eingabefelder sind unzulässig. Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, von TalentRocket veröffentlichte Inhalte zu blockieren.
4.6. Der Auftraggeber darf die Leistungen von TalentRocket oder Teile davon nur im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung verändern, veröffentlichen, übertragen, sich an Übertragung oder Verkauf beteiligen, sie speichern oder vervielfältigen, abgeleitete Inhalte produzieren, verteilen, anzeigen oder die Services und Informationen in anderer Weise kommerziell verwerten. Der Auftraggeber darf die Leistungen, sofern dies nicht mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von TalentRocket in Text- oder Schriftform erfolgt, nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke oder diejenigen seiner verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verwenden, die Leistungen nicht an Dritte weiterverkaufen oder unter fremden Logos, Firmen oder Marken auf der Plattform auftreten. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, ist die Inanspruchnahme von Leistungen nur in der Form gestattet, dass die platzierten Informationen unter dem Logo, der Firma oder der Marke des jeweiligen Prinzipals veröffentlicht werden. Domainnamen sowie Wort- und Bildmarken von TalentRocket sind rechtlich geschützt. TalentRocket behält sich alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der gegenwärtigen und zukünftigen Gestaltung der Plattform einschließlich sämtlicher Technologie und Software, die in der Plattform enthalten, eingebunden oder Teil der Plattform sind sowie der von TalentRocket zu erbringenden Leistungen und bereitgestellten Inhalte vor.
4.7. Unzulässig sind Angebote oder Gesuche durch den Auftraggeber, die irreführend sind, gegen Rechtsvorschriften, insbesondere gegen Strafgesetze, die guten Sitten, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen. Angebote von Dienstleistungen, die gesetzlichen Angebotsbeschränkungen oder -verboten unterliegen, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für Wertpapiere, Kredite oder sonstige Finanzinstrumente sowie Dienstleistungen, die Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen oder deren Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber darf ferner keine falschen oder irreführenden Daten im Erfassungsbogen oder im Arbeitgeberprofil angeben.
4.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die vereinbarten TalentRocket Leistungen jeweils gültigen Preise laut Vereinbarung der Vertragsparteien für Nutzung und Inanspruchnahme des jeweiligen Services zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach Ziffer 6 dieser AGB.
4.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich in Zusammenhang mit den von TalentRocket erbrachten Leistungen auf der Plattform und außerhalb, Angaben von etwaigen Bewerbern zu Alter, Geschlecht, religiöser Überzeugung, Gesundheit, sexueller Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit oder sonstige Angaben dieser Art bei Einstellungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen.