Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche mit der TalentRocket GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201822 („TalentRocket“) auf deren Plattformen www.talentrocket.de und www.legalsupport.de (einzeln oder gemeinsam „Plattform“) und anderweitig abgeschlossenen Verträge, sowie für sämtliche von TalentRocket erbrachten Leistungen, die unter Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.

1. Geltungsbereich  

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche mit der TalentRocket GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201822 („TalentRocket“) auf deren Plattformen www.talentrocket.de und www.legalsupport.de (einzeln oder gemeinsam „Plattform“) und anderweitig abgeschlossenen Verträge, sowie für sämtliche von TalentRocket erbrachten Leistungen, die unter Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.  

1.2. Die von TalentRocket angebotenen Leistungen werden ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen angeboten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zwischen TalentRocket und der jeweils anderen Partei („Auftraggeber“) gültige Fassung der AGB. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Bestimmungen der zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und diesen AGB kommt den Bestimmungen der jeweiligen Verträge Vorrang vor diesen AGB zu.  

1.3. Sofern diese AGB mit einzelnen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in Widerspruch stehen, gelten die AGB von TalentRocket, es sei denn, TalentRocket erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers insoweit ausdrücklich schriftlich an. 

2. Rahmenvertrag und Buchung von Leistungsmodulen  

2.1. Maßgeblich für die von TalentRocket zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die jeweils konkret vereinbarten Leistungsinhalte und Termine.

2.2. Es können jederzeit weitere einzelne TalentRocket Leistungen in Form von Modulen gebucht werden. Für diese Leistungsmodule sind die jeweils dem Auftraggeber (ggf. als Anlage zum Rahmenvertrag) übersandten, übergebenen oder auf der Plattform befindlichen Leistungsbeschreibungen maßgeblich. Mit jeder Buchung eines Moduls gibt der Auftraggeber rechtsverbindlich eine Leistung in Auftrag. Etwaige Widerrufsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

2.3. TalentRocket wird den Eingang von Aufträgen unverzüglich per E-Mail bestätigen. Soweit in dieser E-Mail eine Auftragsannahme nicht ausdrücklich bestätigt wird, stellt die E-Mail lediglich eine Eingangsbestätigung dar. Eine Vertragsannahme steht im freien Ermessen von TalentRocket. Der Vertrag zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn TalentRocket die Annahme durch Übersendung einer Auftragsbestätigung bzw. anderweitigen Annahmeerklärung erklärt oder die in Auftrag gegebene Leistung erbringt.

2.4. Weicht die von TalentRocket versandte Auftragsbestätigung von einer im Vorfeld abgegebenen Leistungsbeschreibung oder von auf der Plattform aufgeführten Konditionen ab, kommt der Vertrag mit den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen auch dann zustande, wenn der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen widerspricht und die Abweichung zu der Leistungsbeschreibung oder den Konditionen auf der Plattform nicht erheblich ist.

2.5. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen mit TalentRocket bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TalentRocket Änderungen seiner Daten (Firmierung, Anschrift etc.) unverzüglich mitzuteilen.

2.6. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber durch Übersendung einer Neufassung mitgeteilt. Der Auftraggeber kann diesen Änderungen innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang durch Erklärung in Schriftform widersprechen. Soweit der Auftraggeber den Änderungen nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, werden die Änderungen wirksam. Soweit der Auftraggeber den Änderungen widerspricht, gelten für ihn die AGB in der bis dahin geltenden Fassung weiter.

3. Leistungspflichten von TalentRocket  

3.1. TalentRocket stellt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Leistungen selbst zur Verfügung oder steht dafür ein, dass dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen von etwaig in einer Leistungsbeschreibung genannten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Nutzung der Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung. Für den Fall, dass eine Leistungsbeschreibung eine Leistungserbringung durch einen Dritten zum Gegenstand hat, gelten ergänzend dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit auf diese bei Buchung des jeweiligen Leistungsmoduls hingewiesen wurde.

3.2. TalentRocket räumt dem Auftraggeber zur Nutzung der TalentRocket Leistungen das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, auf die Laufzeit des Rahmenvertrags bzw. entsprechender Einzelverträge beschränkte Recht ein, die vertraglich vereinbarten Leistungen und die in diesem Zusammenhang zu Verfügung gestellten Informationen und Daten zu nutzen. Sollten dem Auftraggeber Leistungen durch Dritte zur Verfügung gestellt werden, steht TalentRocket dafür ein, dass dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Dauer des Rahmenvertrags bzw. entsprechender Einzelverträge beschränkte Recht eingeräumt wird, die vertraglich vereinbarten Leistungen und die in diesem Rahmen zu Verfügung gestellten Informationen und Daten insoweit zu nutzen.

3.3. Hinsichtlich der Plattform ist TalentRocket lediglich technischer Dienstleister für die Bereitstellung der Plattform und Übermittlung von Informationen zwischen dem Auftraggeber und anderen Nutzern der Plattform. TalentRocket gewährleistet nicht, dass zwischen einzelnen Nutzern und dem Auftraggeber Verträge (insbesondere Arbeitsverträge) tatsächlich zustande kommen oder ordnungsgemäß erfüllt werden. Die von dem Auftraggeber sowie den anderen Nutzern eingestellten Angaben werden von TalentRocket nicht grundsätzlich auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft. TalentRocket wird im Rahmen des Betriebs der Plattform für den Auftraggeber weder als Stellvertreter, Bote oder sonstiger Beauftragter noch als Makler tätig. Verträge zwischen den Nutzern der Plattform kommen außerhalb der Plattform zustande, es sei denn, die betroffenen Nutzer treffen eine ausschließlich für diese selbst geltende verbindliche, abweichende Regelung und/oder TalentRocket weist in der Leistungsbeschreibung für eine bestimmte Leistung ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge zwischen den Nutzern auch auf der Plattform zustande kommen können.

3.4. TalentRocket ist nicht verpflichtet, Leistungen gemäß Ziffern 2 und 3 dieser AGB zu erbringen, wenn die Leistungen für TalentRocket oder deren Erfüllungsgehilfen aufgrund von Fällen höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen, Naturereignissen, Krieg oder ähnlich vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von TalentRocket liegen, unmöglich werden. Änderungen des Leistungsumfangs durch TalentRocket sind zulässig, wenn (i) diese durch zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben verursacht werden oder (ii) dem Interesse des Auftraggebers dienen ohne dass ihm durch die Änderungen ein Nachteil entsteht (z.B. durch Verbesserungen der technischen Abläufe). Für sonstige Änderungen des Leistungsumfangs gilt Ziffer 2.7. dieser AGB entsprechend.

4. Pflichten des Auftraggebers  

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn geltenden nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, insbesondere arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie die Bestimmungen des Rahmenvertrags, weiterer Einzelverträge sowie dieser AGB einzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche Personen, die in seinem Namen Daten auf dem Arbeitgeberprofil einstellen oder verändern, ebenfalls die vorgenannten Bestimmungen einhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu etwaigen von TalentRocket für ihn bereitgestellten Nutzeraccounts vor Zugriff oder Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Verletzungen dieser AGB, die sich aus der Nutzung seines Nutzeraccounts oder des für ihn bereitgestellten Arbeitgeberprofils ergeben, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass er die Verletzung nicht zu vertreten hat.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass TalentRocket zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Dienstleistungsergebnisses seitens TalentRocket erforderlich sind.

4.2. Der Auftraggeber kann durch konkrete individuelle Vereinbarung dazu verpflichtet werden, den Auftragnehmer exklusiv zu beauftragen (Exklusivauftrag).

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm auf der Plattform eingestellten Daten in den vorgegebenen Formaten zur Verfügung zu stellen.

4.4. Es obliegt dem alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für die Nutzung der TalentRocket Leistungen erforderliche Ausrüstung und Technologie bereitzustellen und die Systemvoraussetzungen der TalentRocket Services einzuhalten. Dies gilt insbesondere für alle erforderlichen Geräte, Datenübertragungsleitungen, Telekommunikationsdienste sowie Browser und den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung oder den von TalentRocket ergänzend zur Verfügung gestellten Informationen. Der Auftraggeber trägt die hierfür anfallenden Kosten und sonstigen Lasten. Weiter ist es im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, etwaig durch TalentRocket übermittelte Daten anderer Nutzer selbst abzurufen und/oder prüfen zu lassen.

4.5. Der Auftraggeber darf in keiner Form die Plattform manipulieren. Insbesondere darf der Auftraggeber keine Eingaben tätigen oder Daten übermitteln, die Viren, trojanische Pferde oder vergleichbare ausführbare Programmcodes enthalten oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzusehen, abzufangen, weiterzuleiten oder zu löschen oder unbefugten Zugang zu Daten, Systemen oder Bereichen zu verschaffen. Der Auftraggeber darf nicht Mechanismen, Software oder sonstige Routinen verwenden, die die Plattform stören oder übermäßig belasten können. Eingaben außerhalb der dafür vorgesehenen Eingabefelder sind unzulässig. Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, von TalentRocket veröffentlichte Inhalte zu blockieren.

4.6. Der Auftraggeber darf die Leistungen von TalentRocket oder Teile davon nur im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung verändern, veröffentlichen, übertragen, sich an Übertragung oder Verkauf beteiligen, sie speichern oder vervielfältigen, abgeleitete Inhalte produzieren, verteilen, anzeigen oder die Services und Informationen in anderer Weise kommerziell verwerten. Der Auftraggeber darf die Leistungen, sofern dies nicht mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von TalentRocket in Text- oder Schriftform erfolgt, nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke oder diejenigen seiner verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verwenden, die Leistungen nicht an Dritte weiterverkaufen oder unter fremden Logos, Firmen oder Marken auf der Plattform auftreten. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, ist die Inanspruchnahme von Leistungen nur in der Form gestattet, dass die platzierten Informationen unter dem Logo, der Firma oder der Marke des jeweiligen Prinzipals veröffentlicht werden. Domainnamen sowie Wort- und Bildmarken von TalentRocket sind rechtlich geschützt. TalentRocket behält sich alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der gegenwärtigen und zukünftigen Gestaltung der Plattform einschließlich sämtlicher Technologie und Software, die in der Plattform enthalten, eingebunden oder Teil der Plattform sind sowie der von TalentRocket zu erbringenden Leistungen und bereitgestellten Inhalte vor.

4.7. Unzulässig sind Angebote oder Gesuche durch den Auftraggeber, die irreführend sind, gegen Rechtsvorschriften, insbesondere gegen Strafgesetze, die guten Sitten, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen. Angebote von Dienstleistungen, die gesetzlichen Angebotsbeschränkungen oder -verboten unterliegen, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für Wertpapiere, Kredite oder sonstige Finanzinstrumente sowie Dienstleistungen, die Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen oder deren Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber darf ferner keine falschen oder irreführenden Daten im Erfassungsbogen oder im Arbeitgeberprofil angeben.

4.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die vereinbarten TalentRocket Leistungen jeweils gültigen Preise laut Vereinbarung der Vertragsparteien für Nutzung und Inanspruchnahme des jeweiligen Services zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach Ziffer 6 dieser AGB.

4.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich in Zusammenhang mit den von TalentRocket erbrachten Leistungen auf der Plattform und außerhalb, Angaben von etwaigen Bewerbern zu Alter, Geschlecht, religiöser Überzeugung, Gesundheit, sexueller Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit oder sonstige Angaben dieser Art bei Einstellungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen.

5. Vergütung bei Einstellung von Talenten ("Placement")

5.1. TalentRocket bietet verschiedene Leistungen an, bei denen die Vergütung erst mit der erfolgreichen Einstellung eines Talents durch den Auftraggeber fällig wird ("Placement"). Diese Leistungen umfassen unter anderem:

- die "Pay-per-Hire-Flatrate",
- die "Aktive Suche",
- den "Hiring Service" (Personalvermittlung).

Die Preise für diese Leistungen werden individuell vereinbart.

5.2. Eine Einstellung im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn der Auftraggeber und ein Bewerber, dessen Kontaktanbahnung über TalentRocket erfolgte, einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Dabei ist es unerheblich:

- auf welche Stellenanzeige sich der Bewerber beworben hat, oder
- ob der Bewerber für eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Position eingestellt wird.

Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der ersten Kontaktanbahnung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber zustande kommt.

5.3. Der Vergütungsanspruch von TalentRocket entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Bewerber, dessen Kontaktanbahnung über TalentRocket erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob:

- die Zusammenarbeit zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber zwischenzeitlich beendet wurde (z. B. durch Kündigung), oder
- der Bewerber für eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Position eingestellt wird.

5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TalentRocket unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines (1) Monats nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, schriftlich über Folgendes zu informieren:

- den Abschluss des Arbeitsvertrages, sowie
- die Höhe des Jahresgehaltes des eingestellten Talents.

Auf Nachfrage ist TalentRocket eine Kopie der Gehaltspassage aus dem Arbeitsvertrag vorzulegen.

Die Sorgfaltspflicht zur Überwachung eingehender Bewerbungen und zur Feststellung, ob es zu einer Einstellung gekommen ist, liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Jegliche Unterstützung seitens TalentRocket erfolgt freiwillig und entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Pflicht.

5.5. Soweit TalentRocket und der Auftraggeber vereinbart haben, dass sich die Berechnungsgrundlage der Nettovergütung, der Auftrag nach dem „Gesamt-Jahresvergütungspaket“ richtet, umfasst dieses die vom Auftraggeber vertraglich geschuldete Bruttojahresgesamtvergütung einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie fixer Sonderzahlungen; im Falle variabler Vergütungsbestandteile wird der im Arbeitsvertrag genannte Mindestbetrag des Bonus unabhängig von dessen tatsächlicher Auszahlung in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Ist ein solcher Mindestbetrag nicht vertraglich festgelegt, wird als Berechnungsgrundlage der durchschnittlich im vorangegangenen Kalenderjahr ausgezahlte Bonus für vergleichbare Positionen und Karrierestufen im Unternehmen des Auftraggebers herangezogen.

5.6. Unterlässt es der Auftraggeber, TalentRocket innerhalb der Frist gemäß Ziffer 5.4 über den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder das Jahresgehalt zu informieren, wird eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 10.000,00 Euro fällig. Diese Vertragsstrafe wird zusätzlich zur Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.

Sollte das Jahresgehalt nicht mitgeteilt werden, ist TalentRocket berechtigt, das Gehalt auf Grundlage vergleichbarer Positionen zu schätzen und die Vergütung auf Basis dieser Schätzung geltend zu machen.

5.7. Für den Vergütungsanspruch ist es unerheblich, ob es sich bei dem geschlossenen Arbeitsvertrag um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt.

Der Vergütungsanspruch entfällt ebenfalls nicht, wenn der Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt war oder zuvor in Kontakt stand – es sei denn, die Kontaktanbahnung erfolgte nachweislich unabhängig von TalentRocket und liegt zeitlich vor der ersten Kontaktanbahnung über TalentRocket zurück (maximal ein Monat). Der Nachweis hierfür obliegt dem Auftraggeber.

Der Vergütungsanspruch erlischt ausschließlich dann vollständig, wenn innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der ersten Kontaktanbahnung kein Arbeitsvertrag zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber zustande kommt.

6. Rechte von TalentRocket  

6.1. TalentRocket ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die im Rahmen des Erfassungsbogens übermittelten sowie die im Arbeitgeberprofil hinterlegten Daten des Auftraggebers durch Datenerhebung beim Auftraggeber selbst oder bei Dritten zu überprüfen.

6.2. TalentRocket ist berechtigt, unentgeltlich und - soweit nicht anders vereinbart - unbefristet und unwiderruflich (jedoch mindestens für die Dauer des Rahmenvertrags) die Firmenprofil- und Geschäftsdaten, Wort- und Bildmarken, Kennzeichen und sonstige Leistungsschutzrechte des Auftraggebers sowie die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stellenanzeigen, Eventanzeigen, Werbungen, Videos, Interviews und sonstige Leistungsschutzrechte (ganz oder teilweise) zu nutzen, insbesondere die Daten und Informationen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übermitteln (d.h. auch vorzuführen und zu zeigen) und für andere Nutzer sowie zu Akquisezwecken bereitzustellen.

6.3. TalentRocket ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte bei positiver Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder bei Kenntnis von Tatsachen oder Umständen, aus denen die Rechtswidrigkeit ersichtlich wird, unverzüglich zu sperren. TalentRocket ist berechtigt, Auftraggeber in den nachfolgend bestimmten Fällen von der Nutzung einzelner Leistungen zeitweilig oder dauerhaft auszuschließen. Dies beinhaltet auch die Sperrung von Zugangscodes und Passwörtern zu etwaigen von TalentRocket für die Plattform zur Verfügung gestellten Nutzer- oder Zugangsaccounts. Verletzt der Auftraggeber Bestimmungen des Rahmenvertrags oder dieser AGB, insbesondere solche der Ziffer 4, ist TalentRocket berechtigt, die auf der Plattform hinterlegten Daten des Auftraggebers vollständig oder teilweise für andere Nutzer eine (1) Woche nach Androhung zu sperren. Eine Sperrung ohne Ankündigung und Einhaltung der Einwochenfrist ist zulässig, wenn (i) der Auftraggeber Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder (ii) eine Gefährdung der Einrichtungen von TalentRocket oder der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung droht oder (iii) die sofortige Sperrung behördlich angeordnet wird oder aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist. Nach Beendigung der Pflichtverletzung seitens des Auftraggebers hebt TalentRocket die Sperrung auf, wenn keine weiteren Verstöße des Auftraggebers zu erwarten sind.

7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung  

7.1. Es gelten die zwischen den Parteien im Rahmenvertrag sowie den über einzelne Module abgeschlossenen Leistungsverträgen vereinbarten Preise. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen durch den Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Zahlungseingang ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto von TalentRocket gutgeschrieben wird.

7.2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von TalentRocket ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber TalentRocket ist unzulässig, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch nicht aus demselben gegenseitigen Vertrag entstanden ist.

8. Haftungsbegrenzung, Freistellungsanspruch  

8.1. TalentRocket haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für solche Schäden, die (i) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TalentRocket oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, Beauftragten, Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen von TalentRocket, (ii) auf einer Verletzung einer Garantie, die TalentRocket übernommen hat oder (iii) auf einer Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, auf einem arglistig verschwiegenen Mangel oder auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen; dies gilt auch für Schäden wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Für Schäden im Sinne von (i) und/oder (ii) ist die Haftung von TalentRocket für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Folgeschäden, ausgeschlossen und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden sowie die für das Arbeitgeberprofil zu leistende Grundvergütung begrenzt. § 536a Abs. 1 BGB wird ausdrücklich abbedungen.

8.2. Machen Dritte, eingeschlossen staatliche Institutionen, gegenüber dem Auftraggeber oder TalentRocket Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass die andere Vertragspartei gegen die in diesen AGB genannten Verpflichtungen verstoßen hat, stellt die verletzende Vertragspartei die in Anspruch genommene Vertragspartei von diesen Ansprüchen unverzüglich frei, unterstützt die in Anspruch genommene Vertragspartei bei der Rechtsverteidigung und stellt sie von den Kosten der Rechtsverteidigung frei. Die in Anspruch genommene Vertragspartei ist verpflichtet, (i) die andere Vertragspartei über die geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren, (ii) keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abzugeben und (iii) es der anderen Vertragspartei zu ermöglichen, auf eigene Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Dies gilt nicht, soweit die in Anspruch genommene Vertragspartei notwendige Prozesspartei ist. Ein Anspruch auf Freistellung nach dieser Ziffer 8.2. entfällt, soweit die freizustellende Partei einen Rechtsverlust erleidet, der darauf zurückzuführen ist, dass diese ihre Verpflichtungen nach S. 2 und 3 dieser Ziffer 8.2. nicht erfüllt. Diese Ziffer 8.2. findet keine Anwendung, wenn die zur Freistellung verpflichtete Vertragspartei die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

9. Vertragsdauer, Kündigung  

9.1. Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) weitere Monate, wenn er nicht zum Ablauf der Vertragszeit mit einer Frist von drei (3) Monaten in Schriftform gekündigt wird.

9.2. Die Laufzeit der Verträge über weitere Leistungsmodule bestimmt sich, soweit nicht anders vereinbart, nach der Laufzeit des Rahmenvertrags. Die Kündigungsfrist für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach den Einzelverträgen bzw. jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibungen. Einzelne Leistungen können vom Auftraggeber gekündigt werden, ohne dass der Rahmenvertrag berührt wird.

9.3. TalentRocket ist zur fristlosen Kündigung sämtlicher Verträge mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn (i) der Auftraggeber die Einleitung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen eines Konkurs- oder Insolvenzgesetzes beantragt, einem solchen Antrag zustimmt oder ein derartiges Verfahren ohne seine Zustimmung rechtmäßig eröffnet wird oder (ii) die Bestellung eines Zwangsverwalters, Treuhänders, Liquidators, Vermögensverwalters oder einer ähnlichen Amtsperson für sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens beantragt, einem solchen Antrag zustimmt oder eine derartige Amtsperson ohne seine Zustimmung rechtmäßig bestellt wird.

9.4. Mit Wirksamkeit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche von TalentRocket auf Vergütungszahlungen sofort fällig. Ziffern 5.2, 10 und 11.2 bleiben von etwaigen Kündigungen oder anderweitigen Vertragsbeendigungen unberührt.

9.5. TalentRocket ist berechtigt, die Preise für die vertraglich vereinbarten Leistungen einmal jährlich anzupassen, um gestiegene Kosten für Personal, Material oder andere betriebliche Aufwendungen auszugleichen. Die Preisanpassung erfolgt auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) oder eines vergleichbaren Nachfolgeindexes.

Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres und wird dem Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

Die Erhöhung darf pro Jahr maximal 5 % des zuletzt vereinbarten Preises betragen, es sei denn, eine höhere Anpassung ist aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich.

Sollte der Verbraucherpreisindex sinken, ist TalentRocket verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken.

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung außerordentlich zu kündigen, sofern die Erhöhung 5 % übersteigt.

10. Pflicht zur Geheimhaltung, Datenschutz  

10.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Rahmenvertrages sämtliche vertraulichen Informationen in Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, dem Arbeitgeberprofil und den Leistungsmodulen geheim zu halten. Dies gilt nicht, sofern diese AGB, der Rahmenvertrag oder die jeweils anwendbare Leistungsbeschreibung ein Recht zur Weitergabe vertraulicher Informationen vorsehen oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Vertrauliche Informationen sind (i) alle von der offenlegenden Vertragspartei schriftlich oder mündlich als "vertraulich" gekennzeichneten Dokumente und Informationen, die den Vertragsparteien aufgrund der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt sind, sowie (ii) alle Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich und nicht öffentlich zugänglich sind.

10.2. TalentRocket ist berechtigt, vertrauliche Informationen und Plattformdaten zur Erfüllung des Vertragszweckes an andere Nutzer weiterzugeben. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein von einem Dritten auszuführendes Leistungsmodul bucht, ist TalentRocket zur Weitergabe von sämtlichen vertraulichen Informationen und Plattformdaten an diesen Dritten berechtigt, die zur Erfüllung der Leistung durch den Dritten erforderlich sind.

10.3. TalentRocket informiert den Auftraggeber darüber, dass TalentRocket die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendigen personenbezogenen Plattformdaten erhebt, verarbeitet und nutzt sowie an andere Nutzer übermittelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu informieren und zu gewährleisten, dass nur Mitarbeiter die Plattform nutzen werden, die hierüber im Vorfeld entsprechend informiert wurden. Die Einzelheiten der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

10.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen über Kandidaten, die ihm im Rahmen der Nutzung der Leistungsmodule von TalentRocket zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten und Informationen an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, TalentRocket hat zuvor eine schriftliche Zustimmung erteilt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Verstöße gegen diese Regelung berechtigen TalentRocket zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

11. KI-Einsatz im Rahmen der Leistungserbringung  

11.1. TalentRocket setzt zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen teilautomatisierte Systeme zur Datenanalyse ein, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Diese Systeme dienen ausschließlich der Voranalyse und Vorbereitung. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl von Bewerbern oder sonstige personalrelevante Maßnahmen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. TalentRocket weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse der KI-Systeme unterstützenden Charakter haben und nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage verwendet werden dürfen.

11.2. TalentRocket ist für die datenschutzrechtlich konforme Nutzung der von TalentRocket bereitgestellten Tools verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:
- Die Einholung notwendiger Einwilligungen von Bewerbern oder anderen betroffenen Personen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, sowie die Sicherstellung, dass personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) verarbeitet werden.
- Der Auftraggeber unterstützt TalentRocket bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch Bereitstellung einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO sowie durch transparente Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Systeme.

11.3. TalentRocket stellt sicher, dass die eingesetzten KI-Modelle den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere:
- den Vorgaben des EU AI Act (sobald dieser in Kraft tritt),
- den Bestimmungen der DSGVO, und
- den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
TalentRocket übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Analyseergebnisse. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers, es sei denn, TalentRocket fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.4. TalentRocket haftet nicht für Diskriminierungen, Fehlentscheidungen oder sonstige Nachteile, die durch die Nutzung der Analyseergebnisse entstehen, sofern diese nicht auf einer Verletzung vertraglicher Pflichten durch TalentRocket beruhen. TalentRocket haftet insbesondere nicht für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Basis der Analyseergebnisse getroffen werden, es sei denn, diese Entscheidungen beruhen nachweislich auf fehlerhaften Ergebnissen aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben durch TalentRocket. Die Haftung von TalentRocket ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

11.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Die von TalentRocket bereitgestellten Informationen zur Funktionalität, zum Training und zur Entscheidungslogik der eingesetzten Systeme sorgfältig zu prüfen;
- Diese Informationen bei der Anwendung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass personalrelevante Entscheidungen unter Berücksichtigung weiterer relevanter Faktoren getroffen werden. Die Prüfpflicht des Auftraggebers besteht nur insoweit, wie entsprechende Informationen von TalentRocket bereitgestellt werden können und keine Geschäftsgeheimnisse verletzt werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel  

12.1. Auf sämtliche Verträge zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

12.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand München.

12.3. Der Rahmenvertrag, die Verträge über weitere Leistungsmodule und diese AGB sowie deren jeweiligen Anlagen und Vertragsbestandteile stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar und ersetzen alle früheren, in Bezug auf den Vertragsgegenstand zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen. Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke im Vertrag.