Die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Förderangebote der Rentenbank richten sich an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus, an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel und an Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die in enger Verbindung zur Landwirtschaft stehen.
Wir finanzieren darüber hinaus Vorhaben der Ernährungswirtschaft und sonstiger Unternehmen der vor- und nachgelagerten Bereiche entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung. Außerdem unterstützen wir privates Engagement und öffentliche Investitionen im ländlichen Raum. Besonderes Gewicht legen wir auf die Innovationsförderung und auf die Förderung nachhaltiger Investitionen einschließlich erneuerbarer Energien. Seit Januar 2021 vergibt die Rentenbank im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen.
Im Rahmen unseres Fördergeschäfts vergeben wir wettbewerbsneutral Programmkredite über die Hausbanken der Endkreditnehmer und refinanzieren Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Zuschüsse gewähren wir für Innovationen und praxisnahe Forschungsvorhaben sowie für Projekte und Institutionen, die für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung sind. Die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Rentenbank fördert im Rahmen von jährlichen Ausschreibungen wissenschaftliche Arbeiten zu aktuellen Fragestellungen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Darüber hinaus vergibt sie Stipendien an herausragende Studierende mit agrar- oder ernährungswissenschaftlichem Studienschwerpunkt.
Unser Fördergeschäft refinanzieren wir an den Kapitalmärkten durch die Emission von Wertpapieren und die Aufnahme von Darlehen. Dabei bewerten Rating-Agenturen die langfristigen Verbindlichkeiten der Rentenbank mit den jeweils höchsten Bonitätseinstufungen AAA bzw. Aaa.
Die Rentenbank wurde 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit gesetzlichem Förderauftrag errichtet. Den Grundstock ihres Eigenkapitals brachte in den Jahren 1949 bis 1958 die deutsche Land- und Forstwirtschaft auf. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Der Bund trägt die Anstaltslast und haftet für die Verbindlichkeiten der Bank.
Die Rentenbank unterliegt der Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das seine Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) trifft. Die Rentenbank ist Mitglied des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) und der European Association of Public Banks (EAPB).