Interview Partner

Julia Luther

Gewerblicher Rechtsschutz

Das steht auf meiner Visitenkarte:

Partnerin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Seit wann sind Sie bei der Kanzlei MÖHRLE HAPP LUTHER und wie sind Sie zu der Kanzlei gekommen?

Ich arbeite seit Anfang 2010 bei MÖHRLE HAPP LUTHER. Die Kanzlei kenne ich bereits von Kindesbeinen an, da sie zumindest auch auf die Kanzlei meines Großvaters zurückgeht. Natürlich hatte sie sich im Laufe der Jahre verändert und erweitert. Mir war schon früh klar, dass ich in meinem Berufsleben auf das Betriebsklima einer hochspezialisierten aber überschaubar großen Einheit nicht verzichten will, weshalb ich mich ganz bewusst gegen die Karriere in einer Großkanzlei entschieden habe.
Nachdem ich zunächst einen Teil meines Referendariats in der Kanzlei absolvierte, erhielt ich nach Abschluss meines Masters den erfreulichen Anruf eines der Partner aus der Kanzlei, ob ich mir nicht vorstellen könnte, bei ihnen anzufangen, was ich mit Freude bejaht habe.
Seit Anfang 2016 bin ich Partnerin bei MÖHRLE HAPP LUTHER und im Dezernat des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig.


Was ist das besondere an MÖHRLE HAPP LUTHER?

MÖHRLE HAPP LUTHER ist eine Kanzlei, die groß genug ist, interessante Mandate auch multidisziplinär zu bearbeiten, ohne auf die Flexibilität und Dynamik einer kleinen Einheit verzichten zu müssen. Ich schätze an der Kanzlei an erster Stelle die Mitarbeiter, die sie zu dem machen, was sie ist. Bei uns steht das „wir“ im Vordergrund, was sich auch durch die multidisziplinäre Arbeit mit unseren Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkollegen ausdrückt. Das Betriebsklima ist ausgesprochen gut und es sind viele Freundschaften, insbesondere zwischen den jungen Anwälten, entstanden. Dies ist für mich die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit im Team.
Sicherlich ist auch das Vertrauen, das wir in unsere jungen Anwälte setzen, nicht selbstverständlich. Bei uns werden die jungen Kollegen von Anfang an in die laufenden Mandate einbezogen und haben von Beginn an Kontakt zu den Mandanten. So lernen bei uns die Anwälte das Geschäft „von der Pieke an“. Wer einen Fall bearbeitet, wird auch gegenüber dem Mandanten als Ansprechpartner genannt. Eigentlich sollte es sich dabei um eine Selbstverständlichkeit handeln, oft ist es in der Realität leider nicht so.


Wie sieht die tägliche Arbeit im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz für einen Partner aus?

Die Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz ist maßgeblich dadurch geprägt, dass die Ansprüche in dem weit überwiegendem Teil der Fälle im Wege des Eilrechtsschutzes durchgesetzt werden. Dies erfordert eine hohe Flexibilität. Die strengen Dringlichkeitsfristen erfordern, sich den Fragen der Mandanten im Regelfall unmittelbar zuzuwenden und rasch zu einem Ergebnis zu kommen. Dies hört sich auf den ersten Blick vielleicht nicht sonderlich verlockend an, führt aber dazu, dass man sich auf das Wesentliche konzentriert. Man kann schnell Ergebnisse vor Gericht erzielen langwierige Verfahren über Jahre sind die absolute Ausnahme. So bleibt die Arbeit abwechslungsreich und interessant.
Neben diesen Fällen betreuen wir Mandanten auch insbesondere bei der Entwicklung von Marketingstrategien und im Vorfeld von Produkteinführungen. Die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten gestaltet sich häufig so, dass wir zusammen mit der Marketingabteilung der Mandanten, externen Beratern und unter Umständen auch mit einem Vertreter aus der Rechtsabteilung eng zusammen arbeiten und planen, wie man ein Produkt erfolgreich auf dem Markt platziert bzw. bewirbt. Hier ist viel Kreativität gefordert und es bereitet große Freude, ein Produkt quasi von Kindesbeinen an zu betreuen und „wachsen“ zu sehen.


Wie fördern Sie junge Berufsanfänger bei MÖHRLE HAPP LUTHER?

Berufsanfänger werden in unserer Kanzlei einem Partner zugeordnet, der als ihr Mentor fungiert. Dieser Partner ist für die Ausbildung des jungen Kollegen zuständig und steht ihm mit Rat und Tat zur Seite. Dabei ist es uns wichtig, unsere Rolle als Partner nicht primär als „Chef“ zu definieren, sondern eben als „Förderer“. Daneben steht unseren Berufsanfängern ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Zum einen handelt es sich dabei um externe, fachliche Veranstaltungen, deren Teilnahme wir voll unterstützen. Zum anderen möchten wir aber auch, dass unsere jungen Kollegen unseren multidisziplinären Einsatz pflegen und leben und veranstalten regelmäßig sogenannte „Softskill-Schulungen“, wobei es sich um meist mehrtägige Veranstaltungen handelt, bei denen ein Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Juristen mit etwa gleicher Seniorität von einem externen Coach betreut wird. Den fachlichen Austausch über Rechtsbereichsgrenzen hinweg fördern wir durch unsere interne Veranstaltung „Young Professionals“. Unseren Mitarbeitern steht es offen, Sprachkurse im Hause zu besuchen. Schulungen in den üblichen Software-Programmen werden in regelmäßigen Abständen angeboten. Schließlich steht für uns die Ausbildung zum Fachanwalt, nachdem man „seine Spezialisierung“ gefunden hat, auf der Liste.


Welche Qualifikationen bzw. Vorkenntnisse sollte ein Berufsanfänger im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz mitbringen?​

In meinem Bereich gehören zu den Mandanten viele international tätige Konzerne. Es ist daher oft der Fall, dass die Korrespondenzsprache Englisch ist. Sehr gute Englischkenntnisse erleichtern daher die Arbeit ganz erheblich. Sicherlich hilft es, einen Master im Ausland erworben zu haben. Dies ist allerdings nicht erforderlich. Auch sollte ein Berufsanfänger sicherlich Kreativität mitbringen und einen gewissen Kampfgeist, da wir viel vor Gericht tätig sind.


Was ist Ihr Ausgleich zum Büroalltag?

In erster Linie die Zeit, die ich mit meiner Tochter verbringe. Sein Kind aufwachsen zu sehen entschleunigt ungemein.


Wie vereinbaren Sie Arbeit und Familie?

Ich bin nach der Elternzeit mit 70 % zurückgekehrt. Mein Mann, ebenfalls Jurist, und ich teilen uns die Zeit mit unserer Tochter, was mir Möglichkeit gibt, an einigen Tagen der Woche „open end“ zu arbeiten. Für mich persönlich ist dies das beste Konzept, es beiden Partnern zu ermöglichen, weiter an der Karriere zu arbeiten, ohne auf Familienleben verzichten zu müssen.


Hatten Sie jemals das Gefühl, Sie müssten mit Ihren Karrierewünschen zwischen Erfolg im Job oder Kindern entscheiden?​

Ja. Wenn ich ehrlich bin, hat mich diese Frage schon im Studium beschäftigt. Glücklicherweise musste ich feststellen, dass meine Bedenken unbegründet waren. Bei MÖHRLE HAPP LUTHER bin ich nicht die einzige Partnerin, die auch Mutter ist. Bei uns wird die Vereinbarkeit von Familie und Karriere gelebt und stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Natürlich muss man sich ein Konzept zurechtlegen, wie die begrenzte Zeit am besten genutzt werden kann und Einsatzbereitschaft mitbringen, um seine beruflichen Ziele erfolgreich weiter zu verfolgen. Hierbei hilft sicherlich auch ein gutes Netzwerk von Familie und Freunden und die Freude am Organisieren.
Auch dem Mandantenkontakt haben meine Elternzeit und Rückkehr in Teilzeit keinen Abbruch getan. Vielmehr ist es so, dass der Kontakt zu meinen Ansprechpartnern bei den Mandanten, oft ebenfalls Juristinnen und Müttern, vielfach sehr viel persönlicher geworden ist. In Unternehmen der freien Wirtschaft wird die Vereinbarkeit von Beruf und Karriere längst gelebt, einige Kanzleien hinken hier jedoch sicherlich hinterher.


Was war Ihre skurrilste Erfahrung in diesem Zusammenhang?

Sicherlich ein einschneidendes Erlebnis war eine Telefonkonferenz mit Mitarbeitern eines der weltweit größten Pharmakonzerne, bei der man im Hintergrund eine Kinderstimme hörte und das Rätselraten losging, um wessen Kind es sich handelt.


Was würden Sie Kolleginnen raten, die sich für einen Weg als Mutter und Karrierefrau entscheiden?

Man sollte Flexibilität mitbringen. Idealerweise beide Partner. Sicherlich hilft auch ein Netzwerk an Familie und Freunden, die im Notfall „einspringen können“. Seinem Arbeitgeber muss man die Möglichkeit geben, sich auf die Rückkehr nach der Elternzeit einstellen zu können. Deshalb rate ich allen angehenden Müttern, sich frühzeitig über das Datum der Rückkehr und die Art und Weise, wie sie sich ihren Berufsalltag konkret vorstellen, Gedanken zu machen und mit dem Arbeitgeber diesbezüglich offen und ehrlich zu sprechen.


Welche drei Begriffe assoziieren Sie mit dem Wort Jura?

Genauigkeit – Kreativität – Transferdenken


Sie planen ein jura-freies Wochenende auf einer einsamen Insel und dürften nur drei Dinge mitnehmen. Welche wären das?

Meine Tochter, meinen Mann und mein Schnorchelequipment. Wobei ich die beiden erstgenannten nicht unbedingt als „Dinge“ bezeichnen würde ;-).


Welchen Tipp würden Sie gerne jedem Nachwuchsjuristen mitgeben:

Schaut euch während der Ausbildung unterschiedliche Kanzleien und auch Kanzleikonzepte an. Der eine fühlt sich sicherlich in einer Boutique wohl, während der andere sich für die Karriere in einer Großkanzlei oder einer mittelständischen Kanzlei entscheidet. Man sollte nicht zu früh starr an einer Spezialisierung festhalten. Wenn man seine Leidenschaft bereits im Studium entdeckt hat, spricht sicherlich nichts dagegen, aber die juristische Welt ist vielfältig und bunt und es ist ratsam, sich unterschiedliche Fachbereiche anzusehen. Die juristische Tätigkeit in den unterschiedlichen Rechtsgebieten unterscheidet sich mitunter erheblich. So liegt der Schwerpunkt der juristischen Tätigkeit in einigen Bereichen auf gutachterlichen Stellungnahmen und in Bereichen wie den Gewerblichen Rechtsschutz eher in der Tätigkeit vor Gericht. Dem einen liegt das eine mehr, dem anderen das andere.