Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von den ihr verfassten Mitgliedern gebildet wird. Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich aus dem Gesetz. Danach hat sie insbesondere folgende Aufgaben:
die Zulassung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
die Beratung der Mitglieder in deren berufrechtlichen Angelegenheiten
die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern sowie bei Streitigkeiten zwischen Mitglied und Mandant
die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder
die Mitwirkung an der Ausbildung und Prüfungen von Studierenden und Referendaren
die Erstattug von Gutachten gegenüber der Landesjustizverwaltung, den Gerichten oder den Verwaltungsbehörden
die Erfüllung der Aufgaben als zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten
Die Beschreibung wurde der Website von RAK Rechtsanwaltskammer Stuttgart entnommen.