Unfallkasse Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Über Unfallkasse Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Profil

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz gegen Unfallrisiken, die keine andere Versicherung in dieser Form bietet. Bei uns müssen Sie keine Verträge abschließen und - noch viel wichtiger - keine Beiträge zahlen.

Einzigartig.

Die Wenigsten wissen, dass es sie gibt, doch für Viele steht sie ein: Die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt vor Wege-, Schüler- und Arbeitsunfällen; sie hilft bei Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Mit 70 Millionen Versicherten ist sie ein Schwergewicht im sozialen Sicherungssystem und dennoch führt sie ein Schattendasein. Der Grund: Sie ist die einzige Pflichtversicherung, deren Versicherte keine Beiträge zahlen. Die Kosten tragen allein die Arbeitgeber oder in Schule und Verwaltung die Länder und Kommunen.

Altbewährt.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist der zweitälteste Sozialversicherungszweig Deutschlands. Und wie andere soziale Errungenschaften auch geht sie zurück auf Reichskanzler Otto von Bismarck. Dessen Unfallversicherungsgesetz von 1884 war nicht nur das erste seiner Art weltweit, sondern markierte einen grundlegenden Wandel. Denn die gesetzliche Unfallversicherung sichert gleich zwei Parteien ab: So erhält bei Arbeitsunfällen nicht nur der Versicherte vollen Schutz, sondern zugleich werden Unternehmen vor Haftung und damit unkalkulierbaren finanziellen Risiken bewahrt.

 

Vielfältig.

Die Basis unseres Handelns bildet das Sozialgesetzbuch. Unfälle lassen sich zwar reduzieren, aber wohl nie ganz vermeiden. Passieren sie im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben, dem Schulbesuch oder sonstigen vom Gesetz genannten Bereichen, stehen die gesetzlichen Unfallversicherer für die Folgen ein. Dies sind zum Glück meist Bagatellschäden, wie kleine Schürfwunden oder Prellungen. Aber auch schwere Unfälle mit bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen passieren. Dann ermöglichen wir umfassende Heilbehandlung, bestmögliche Rehabilitation, gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Unsere Spezialkliniken gewährleisten optimale medizinische Versorgung. Versicherte und Hinterbliebene erhalten im Schadensfall auch finanzielle Leistungen bis hin zur lebenslangen Rente.

Kurzum: Etwas Besonderes.

Unsere Organisationsform ist gelebte Demokratie. Wir erfüllen unsere Aufgaben in paritätischer Selbstverwaltung. Hand in Hand wachen Arbeitgeber und Versichertenvertreter darüber, dass unsere Leistungen gut und bezahlbar bleiben. Das bedeutet: Bestmögliche medizinische Betreuung und schnelle, unbürokratische Hilfe.

Die Beschreibung wurde der Website von Unfallkasse Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts entnommen.
Zuletzt geändert am 23/06/2022

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