Auch wenn Du mit Freude an Deine Grundschulzeit zurückdenkst: Über Deine Eignung für einen Job sagt sie nichts aus und gehört entsprechend nicht in den Lebenslauf. Auch der Beruf Deiner Eltern hat dort nichts verloren. Ebenso wenig spielt Dein Familienstand für die Besetzung der Stelle eine Rolle – das darf er auch gar nicht.
Auch nicht jede Nebentätigkeit, der Du während des Studiums nachgegangen bist, gehört in Deinen CV. Ausschlaggebend sollte immer die Relevanz für die Position sein, auf die Du Dich bewirbst. Du hast Dein Einkommen als Kassierer:in aufgebessert? Nicht erwähnenswert. Du warst als Werkstudent:in in der Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig? Sehr wohl erwähnenswert.
Wenn Du diesen Ratschlag befolgst, sollte auch die Länge Deines Lebenslaufes kein Problem sein. Als Richtgröße gelten ein bis zwei Seiten – wie lang Dein CV werden darf, ist aber weniger eine Frage der Seitenzahl als eine Frage der Menge an relevanten Informationen. Gerade bei Jurist:innen können schließlich allein die Referendarstationen einiges an Platz einnehmen.