Jurist bei der Polizei

Gehalt als Jurist:in bei der Polizei

Welche Verdienstmöglichkeiten gibt es?

Wer Jura studiert oder studiert hat, wird nicht zwangsläufig Richter:in, Staatsanwält:in oder Anwält:in, sondern hat eine Bandbreite an Möglichkeiten. Eine beliebte Alternative zu den klassischen juristische Berufen, ist der Weg zur Polizei. Die Polizei bietet für Jurist:innen nach dem ersten und dem zweiten Staatsexamen verschiedene berufliche Möglichkeiten und Karriereoptionen. In diesem Artikel erfährst du mehr über deine Möglichkeiten nach dem Jurastudium bei der Polizei.

Gehe deinen nächsten Karriereschritt als Jurist:in bei der Polizei!

Lege jetzt dein kostenloses Profil an und lass dich von spannenden Arbeitgebern finden.

1. Als Diplomjurist:in zur Polizei

Wer bereits nach dem bestandenen ersten Examen bei der Polizei beruflich starten will, beginnt direkt im höheren Dienst. Diplomjurist:innen haben so zum Beispiel die Möglichkeit, im Polizeivollzugsdienst einzusteigen. Neben einem ersten Staatsexamen im befriedigenden Bereich wird eine gute körperliche Fitness vorausgesetzt, die den Leistungen des Sportabzeichens in Silber entspricht.

Im höheren Dienst bei der Bundespolizei kann zudem der Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement” an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHdPol) absolviert werden, der die Absolvent:innen (es werden ausschließlich Polizeibeamt:innen der Länder und des Bundes zugelassen) für Führungsaufgaben im höheren Polizeivollzugsdienst qualifiziert. Durch das vorangegangene Jurastudium haben Diplomjurist:innen die Möglichkeit, sich direkt an der Deutschen Hochschule der Polizei für den Masterstudiengang zu bewerben.

Für das Gehalt von Jurist:innen bei der Polizei bedeutet dies, eine Vergütung nach den Besoldungstabellen des Öffentlichen Dienstes. Polizist:innen werden nach der Besoldungsgruppe A bezahlt. 

Wer nach einem abgeschlossenen Studium im höheren Dienst seine Karriere bei der Polizei beginnt, wird direkt der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet. Nach A13 werden zum Beispiel Polizeiräte besoldet. Abhängig von der individuellen Lebenssituation und weiteren Faktoren, können zudem verschiedene Zuschläge das Gehalt ergänzen.

 

2. Als Volljurist:in zur Polizei

Vollzugslaufbahn beim BKA

Volljurist:innen stehen verschiedene Optionen offen: Eine der beliebtesten Möglichkeiten ist die Vollzugslaufbahn beim Bundeskriminalamt (BKA). Voraussetzung für diese sind zwei bestandene Examina, welche zusammengerechnet mit mindestens 13 Punkten bestanden wurden. Nach erfolgreichem Auswahlverfahren werden Volljurist:innen zum Regierungsrat bzw. zur Regierungsrätin ernannt und absolvieren ein zweijährige Einweisungszeit, in welcher sie für Führungsaufgaben ausgebildet werden.

Der Ausbildungsverlauf für Jurist:innen beim BKA ist sehr vielseitig und umfasst mehrere Monate Hospitation und Dienstleistung im BKA, ein Länderpraktikum sowie einen Aufenthalt von mehreren Monaten an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

Nach der zweijährigen Ausbildungszeit erfolgt für Volljurist:innen die Aufnahme in die Vollzugslaufbahn.

Verwaltungslaufbahn beim BKA

Die Verwaltungslaufbahn beim BKA richtet sich an Volljurist:innen, die in den traditionellen juristischen Bereichen der Behörde arbeiten wollen. Volljurist:innen werden hier im Justiziariat, der Personalbetreuung oder dem Datenschutz eingesetzt.

Ähnlich wie in der Vollzugslaufbahn werden von Bewerber:innen zwei Examina mit zusammengerechnet mindestens 13 Punkten erwartet. Nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren erwarten Volljuristen in der Verwaltungslaufbahn bereits ab dem ersten Tag verantwortungsvolle Führungsaufgaben, da sie bereits früh als Stellvertreter:innen der Referatsleitung fungieren.

Das Einstiegsgehalt beim BKA

Mit dem Einstieg beim BKA werden Volljurist:innen sowohl in der Vollzugs-, als auch in der Verwaltungslaufbahn zum Regierungsrat auf Probe ernannt. Nach der dreijährigen Probezeit erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Volljurist:innen beim BKA werden in dieser Zeit nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt.

3. Die Besoldung von Polizist:innen auf Bundesebene

Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
A13 5.046,30€ 5.286,94€ 5.526,17€ 5.766,83€ 5.932,45€ 6.099,51€ 6.265,11€ 6.427,89€
A14 5.183,60€ 5.493,61€ 5.805,04€ 6.115,06€ 6.328,80€ 6.544,01€ 6.757,73€ 6.972,92€
A15 6.289,17€ 6.569,48€ 6.783,22€ 6.997,00€ 7.210,74€ 7.423,08€ 7.635,43€ 7.846,32€
A16 6.916,29€ 7.241,90€ 7.488,19€ 7.734,52€ 7.979,41€ 8.227,16€ 8.473,46€ 8.716,97€

 

Stand: Februar 2025

Gehaltsentwicklungen in den letzten Jahren.
Eine umfassende Analyse.

Wir haben die Gehälter juristischer Arbeitgeber detailliert analysiert und Entwicklungen in verschiedenen Bereichen unter die Lupe genommen. Lade dir unseren exklusiven Gehaltsreport 2025 herunter und erfahre:

→ Wo du das höchste Gehalt erwarten kannst

→ Wie sich die Gehälter in der Vergangenheit entwickelt haben

→ Wo du die größte Gehaltsentwicklung hinlegen kannst

 

4. Als Volljurist:in zur Landespolizei

Wer nach dem zweiten Staatsexamen mit einer Tätigkeit bei der Landespolizei liebäugelt, hat gute Chance auf ansprüchsvolle Aufgaben und eine Führungsposition. In Bayern liegt die Voraussetzung für den Einstieg bei der Polizeiverwaltung bei einer Note von mindestens 7,50 Punkten im zweiten Staatsexamen. Bei entsprechender Eignung und Bedarf ist es zudem möglich, von der Polizeiverwaltung in den Polizeivollzugsdienst zu wechseln.

Jurist:innen, die nach dem zweiten Examen bei der Polizei ihre berufliche Laufbahn starten, werden in die Besoldungsgruppe A13 eingruppiert. 

5. Die Besoldung von Polizist:innen auf Landesebene

Die Besoldung im höheren Dienst der Polizei richtet sich nach den Besoldungsgesetzen der einzelnen Länder. Beispielhaft ist hier die Besoldung des Freistaates Bayern aufgeführt:

 

Besoldungsgruppe Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11
A13 (Polizeirat) 5.247,58 € 5.460,02 € 5.601,65€ 5.743,29 € 5.884,96€ 6.026,59€ 6.168,25 €
A14 (Polizeioberrat) 5.612,74 € 5.888,22 € 6.071,93 € 6.255,61 € 6.439,27 € 6.622,96 € 6.806,64€
A15 (Polizeidirektor)   6.445,94€ 6.688,31 € 6.930,61 € 7.172,96 € 7.415,30 € 7.657,60€
A16 (Leitender Polizeidirektor)   7.104,54 € 7.384,84 € 7.665,13 € 7.945,38 € 8.225,65 € 8.505,91 €


Stand: Februar 2025

Polizeirätin/Polizeirat Gehalt

Ein/e Polizeirätin/Polizeirat (Besoldungsgruppe A13) hat, ähnlich wie ein/e Polizeioberrätin/Polizeioberrat (s.u.), Führungs- und Verwaltungsaufgaben, jedoch auf einer niedrigeren Hierarchieebene. Die Besoldung in dieser Gruppe startet in Bayern auf Stufe 5 bei 5.247,58 € und kann in Stufe 11 bis auf 6.168,25 € ansteigen. Eine/ein Polizeirätin/Polizeirat ist oft für die Leitung kleinerer Einheiten verantwortlich und unterstützt bei der Planung und Umsetzung polizeilicher Maßnahmen. Trotz der etwas geringeren Vergütung im Vergleich zur/zum Polizeioberrätin/Polizeioberrat reflektiert das Gehalt dennoch die Verantwortung und das hohe Maß an Entscheidungsbefugnis in dieser Position.

Die Besoldung kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. In Bayern beispielsweise liegt das Grundgehalt für eine/n Polizeirätin/Polizeirat oft etwas höher als in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern. Auch Zulagen für besondere Belastungen oder Dienststandorte können variieren, sodass ein/e Polizeirätin/Polizeirat in einem Bundesland höhere zusätzliche Leistungen erhalten kann. Diese Unterschiede resultieren aus den individuellen Landesbesoldungsgesetzen, die je nach Land unterschiedlich ausgestaltet sind. Zudem führen einige Länder regelmäßig Besoldungsanpassungen durch, um die Attraktivität des Polizeidienstes zu steigern, was zu weiteren Unterschieden in der Vergütung führen kann.

 

Polizeioberrätin/Polizeioberrat Gehalt

Die Verdienstmöglichkeiten eines Polizeioberrats/ einer Polizeioberrätin (Besoldungsgruppe A14) variieren je nach Stufe innerhalb dieser Besoldungsgruppe. In Stufe 5 beträgt das Grundgehalt in Bayern 5.612,74 €, während es in Stufe 11 auf 6.806,64 € steigt. Dies zeigt eine deutliche Gehaltsentwicklung im Laufe der Dienstjahre.

Ein/e Polizeioberrätin/Polizeioberrat hat in der Regel Führungs- und Verwaltungsaufgaben innerhalb einer Polizeibehörde. Er bzw. sie leitet Einheiten und Abteilungen, plant strategische Einsätze und überwacht deren Durchführung. Auch die Schulung und Führung von Personal sowie das Krisenmanagement gehören zu den typischen Aufgaben. Diese anspruchsvollen Führungsaufgaben spiegeln sich in der Besoldung wider, die im oberen Bereich der Beamtenlaufbahn liegt.

 

Polizeidirektor:in Gehalt

Ein:e Polizeidirektor:in (Besoldungsgruppe A15) übernimmt leitende und strategische Aufgaben auf einer noch höheren Ebene als der bzw. die Polizeirat/Polizeirätin oder der bzw. die Polizeioberrat/Polizeioberrätin. Das Grundgehalt in Bayern beginnt auf Stufe 6 bei 6.445,94 € und steigt bis auf Stufe 11 auf 7.657,60 €. Diese Position erfordert umfassende Führungsqualitäten, da Polizeidirektoren häufig große Abteilungen oder Organisationseinheiten innerhalb der Polizei leiten. Zu ihren Aufgaben gehören die übergreifende Koordination von Einsätzen, die strategische Planung und Weiterentwicklung der Polizeiarbeit sowie die Verantwortung für das Personalmanagement und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Ein:e Polizeidirektor:in arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen, entwickelt Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung und Sicherheitsstrategien und vertritt die Polizei in öffentlichen Angelegenheiten. Auf dieser Führungsebene spielen zudem Verwaltungs- und Finanzverantwortung eine wichtige Rolle, da der bzw. die Polizeidirektor:in in vielen Fällen für die Budgetplanung und -überwachung einer gesamten Direktion zuständig ist.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in dieser Position zur Leitenden Polizeidirektorin/ zum Leitenden Polizeidirektor (Besoldungsgruppe A16) oder in den höheren Dienst, etwa als Polizeipräsident:in. Der Aufstieg ist dabei stark von der Leistung, Erfahrung und dem individuellen Engagement abhängig. Aufgrund der anspruchsvollen und verantwortungsvollen Aufgaben in dieser Position ist die Besoldung einer Polizeidirektorin oder eines Polizeidirektors deutlich höher als in den unteren Führungsebenen, was die Bedeutung und den Einfluss dieser Rolle innerhalb der Polizeihierarchie unterstreicht.
 

Leitende:r Polizeidirektor:in Gehalt

Ein:e Leitende:r Polizeidirektor:in (Besoldungsgruppe A16) nimmt eine der höchsten Führungspositionen innerhalb der Polizei ein und ist meist für eine gesamte Direktion, eine große Polizeibehörde oder einen größeren Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Sein bzw. ihr Grundgehalt liegt in Bayern auf Stufe 6 bei 7.104,54 € und kann in Stufe 11 bis auf 8.505,91 € ansteigen. In dieser Position trägt der Leitende Polizeidirektor die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung polizeilicher Maßnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich.

Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und die Koordination polizeilicher Großlagen, die Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen sowie die politische und gesellschaftliche Vertretung der Polizeibehörde. In dieser Funktion ist sie bzw. er oft als direkte:r Ansprechpartner:in für Ministerien, politische Gremien und andere Behörden tätig. Sie bzw. er führt und beaufsichtigt in der Regel mehrere Polizeioberrät:innen und Polizeidirektor:innen, was eine umfassende Führungsverantwortung und fundierte Erfahrung im Polizeidienst erfordert.

Die Aufstiegsmöglichkeiten einer Leitenden Polizeidirektorin/ eines Leitenden Polizeidirektors sind begrenzt, da diese Position bereits eine der höchsten innerhalb der Polizei darstellt. Ein weiterer Aufstieg ist in der Regel nur in herausragenden Fällen möglich, etwa durch Ernennung zur oder zum Polizeipräsident:in oder in eine leitende Funktion auf ministerieller Ebene. Aufgrund der hohen Verantwortung, die nicht nur die operative Polizeiarbeit, sondern auch die strategische und administrative Steuerung umfasst, ist das Gehalt auf dieser Ebene entsprechend hoch angesetzt.

Möglichkeiten als Jurist:in bei der Polizei

Das Jura Studim bringt eine große Breite an Karrieremöglichkeiten mit sich. Eine der Richtungen, die Juristinnen und Juristen nach Abschluss ihres Studiums einschlagen können, ist die der Polizei.

Ja, richtig gehört – der Kindheitstraum „Polizist:in“ ist nicht mit Abschluss des Jurastudiums gestorben. Ganz im Gegenteil: Der Einstieg in die höheren Berufe im Polizeidienst steht teilweise nicht einmal ausgebildeten Polizist:innen offen!

→ Möglichkeiten bei der Polizei entdecken


Häufig gestellte Fragen

Welche Zuschläge gibt es bei der Polizei?

Das Gehalt bei der Polizei kann auch für Jurist:innen noch zusätzliche Bestandteile aufweisen. Abhängig von privaten und dienstlichen Umständen, können diese Zulagen das Gehalt ergänzen:

  • Polizeizulage
  • Familienzuschlag (gestaffelt nach Anzahl der Kinder / Familienstand)
  • Ballungsraumzulage
  • Sondereinsatzzulage (bei speziellen Dienststellen wie z. B. USK, SEK, MEK)
  • Dienstkleidungszuschuss
  • Amtszulage (bei Erreichen des letzten Amtes der jeweiligen Laufbahn)
  • Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Sonn- und Feiertagszulage)
  • Strukturzulage (je nach Laufbahn schon im Grundgehalt enthalten)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Reisekosten
  • Trennungsgeld
  • 1 x jährlich eine Sonderzahlung (vergleichbar mit dem Weihnachtsgeld)

Gehälter juristischer Arbeitgeber

Welche Verdienstmöglichkeiten haben Jurist:innen in Kanzleien, Unternehmen und im Öffentlichen Dienst? Die aVerdienstmöglichkeiten von Juristinnen und Juristen sind so vielfältig wie die Berufsfelder. Informiere dich über die aktuellen Gehälter und vergleiche Berufsbilder miteinander.

→ Übersicht der Gehälter juristischer Arbeitgeber

 

Gehalt Legal Counsel & Syndikusanwält:in

Unternehmen bieten für Jurist:innen interessante Job-Möglichkeiten. Wie sehen die Gehälter dort aus?

→ Zum Legal Counsel Gehalt

 
Gehalt Richter:in

Der Verdienst von Richtern ergibt sich aus der Besoldungsgruppe R. Wie hoch ist das Einkommen an den verschiedenen Gerichten?

→ Zum Richter Gehalt