Wer sich auf ein Rechtsgebiet fokussieren will und auf hohem Niveau eng mit weiteren Expertinnen und Experten des Fachbereichs zusammen arbeiten will, ist in einer Boutique-Kanzlei richtig. Als Arbeitgeber überzeugen kleinere Kanzleien nicht nur mit ihrer familiären Atmosphäre, der engen Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern oder der selbstständigen Arbeit an Mandaten. Wer nach dem Zweiten Examen den Berufseinstieg als Anwältin oder Anwalt in einer Boutique wählt, kann je nach fachlicher Ausrichtung und Standort der Kanzlei mit einem Einstiegsgehalt von bis zu 100.000 Euro und mehr pro Jahr rechnen.
Ebenso sind auch Bonuszahlungen im ersten Jahr keine Seltenheit und können bis zu 10.000 Euro betragen.
Das Gehalt in Boutique-Kanzleien steigt in den ersten Jahren nach Berufseinstieg um 5.000–10.000 Euro pro Jahr. Ergänzt wird das fixe Jahresgehalt der Associates durch einen Bonus, der individuell verhandelt wird und je nach Kanzlei ab dem dritten Berufsjahr erhalten werden kann. Neben den erbrachten billable hours können auch weitere Kriterien, wie zum Beispiel die fachliche und persönliche Entwicklung sowie Engagement und Eigeninitiative bei Management Aufgaben und Business Development, die Höhe des Bonus' beeinflussen.
Das Gehalt in Boutique-Kanzleien steigert sich jährlich bis zum 6.–7. Berufsjahr. Schon im Vorfeld werden die Weichen für den Weg in die Partnerschaft gestellt, sodass viele Kanzleien in dieser Zeit über die Aufnahme des Senior Associates in die Parterschaft entscheiden.