1. Jurist:in im öffentlichen Dienst: Was steckt dahinter?
Möchtest du als Volljurist:in im öffentlichen Dienst tätig sein, so führt nicht nur der Weg über das Richter:innenamt oder die Staatsanwaltschaft zum Ziel. Im Gegenteil, die gesamte Verwaltung nimmt einen großen Teil ein und bietet dementsprechend viele Arbeitsplätze. Auch der Verdienst im öffentlichen Dienst kann sich sehen lassen – so startest du gemäß der A13 Besoldung auf Bundesebene mit einem Einstiegsgehalt von 5.046,30 €. Dein täglicher Arbeitsweg kann dich dabei zu den unterschiedlichsten Orten führen. So werden Verwaltungsjurist:innen einerseits stark in den jeweiligen Stadtverwaltungen gebraucht und ebenso in den Verwaltungsbehörden auf Bundesebene, andererseits bist du als Volljurist:in im öffentlichen Dienst auch bei vielen Ämtern wie beispielsweise dem Patent- und Markenamt gefragt. Darüber hinaus unterhält der Staat weitere Einrichtungen: Dazu zählen unter anderem die Universitäten, die neben Professor:innen ebenso Jurist:innen im öffentlichen Dienst beschäftigen.
Die Vielfalt der Möglichkeiten, im öffentlichen Dienst tätig zu sein, ist also immens. Im Übrigen ist der öffentliche Dienst nicht immer mit dem öffentlichen Recht als fachlichem Tätigkeitsbereich gleichzusetzen – insbesondere die Stadtverwaltungen benötigen stets juristisch versierte Kräfte im Bereich Finance und Gesellschaftsrecht. Zudem finden sich viele Stellenangebote im Bereich Arbeitsrecht. Hierbei fungierst du für staatliche Einrichtungen so, wie es ein Legal Counsel unter Wirtschaftsjurist:innen täte. bist in diesem Fall also interne:r Ansprechpartner:in für aufkommende arbeitsrechtliche Belange.
2. Das Besoldungssystem von Volljurist:innen im öffentlichen Dienst
Im Gegensatz zu einem Legal Counsel, profitierst du als Verwaltungsjurist:in jedoch von einer festen Besoldung nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Dein Gehalt als Jurist:in im öffentlichen Dienst kannst du demnach zwar nicht individuell aushandeln, hast jedoch die Aussicht, bei Erfüllen der Voraussetzungen nach der Probezeit verbeamtet zu werden und so in jedem Fall einen sicheren Arbeitsplatz zu ergattern. Zwar divergiert die anfängliche Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe von Arbeitgeber:in zu Arbeitgeber:in, in der Regel fängst du als Verwaltungsjurist:in ohne Berufserfahrung aber in der Gruppe A13 an, die gleichzeitig auch die Einstiegsgruppe im Rahmen des höheren Dienstes darstellt. Dabei erhältst du beispielsweise auf Bundesebene ein Einstiegsgehalt von 5.046,30 €. Die Besoldungsgruppen sind wiederum in unterschiedliche Stufen aufgeteilt, die jeweils auch mit einer Gehaltssteigerung einhergehen. Der Stufenaufstieg, beispielsweise von Stufe 2 auf Stufe 3 in der Gruppe A13 richtet sich ausschließlich nach deiner Berufserfahrung und ist an keine Leistungsüberprüfung gekoppelt.
Nahezu identisch läuft die Besoldung auf Landesebene ab. Auch hier gibt es unterschiedliche Besoldungsgruppen mit mehreren Stufen. Kleine Besonderheiten ergeben sich bei genauerem Hinsehen – so fängt die Besoldungsgruppe A13 in Bayern beispielsweise auf Stufe 5 an, was jedoch keine weiteren Auswirkungen hat. Der Stufenaufstieg erfolgt auch hier in Abhängigkeit von deiner Berufserfahrung im 3-Jahres-Rhythmus, ab Stufe 8 dann im 4-Jahres-Rhythmus.