Die Verdienstmöglichkeiten von Richtern sind in den Besoldungsgruppen R der Besoldungsgesetze der unterschiedlichen Bundesländer festgehalten. Für Richter (und Staatsanwälte), die auf Bundesebene, also zum Beispiel am Bundesgerichtshof (BGH), angestellt sind, gilt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), welches die Bezüge der Richter regelt.
Die Eingruppierung in die verschiedenen Besoldungsgruppen erfolgt über die jeweilige Bundesbesoldungsordnung bzw. der Landesbesoldungsordnung. Wer nach dem Jurastudium und dem Referendariat in die Justiz geht und als Richter arbeitet, kann bereits zum Einstieg mit einem "Gehalt" von ca. 4.500 Euro (brutto) und mehr im Monat rechnen. Das monatliche Netto-Gehalt von Richtern hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Die monatlichen Abgaben sind jedoch geringer als in der freien Wirtschaft, da Richter keine Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen.