Die Verdienstmöglichkeiten von Richter:innen sind in den Besoldungsgruppen R der Besoldungsgesetze der unterschiedlichen Bundesländer festgehalten. Für Richter:innen (und Staatsanwält:innen), die auf Bundesebene, also zum Beispiel am Bundesgerichtshof (BGH), angestellt sind, gilt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), welches die Bezüge der Richter:innen regelt.
Die Eingruppierung in die verschiedenen Besoldungsgruppen erfolgt über die jeweilige Bundesbesoldungsordnung bzw. der Landesbesoldungsordnung. Wer nach dem Jurastudium und dem Referendariat in die Justiz geht und als Richter:in arbeitet, kann bereits zum Einstieg mit einem "Gehalt" von ca. 5.100 Euro (brutto) und mehr im Monat rechnen. Das monatliche Netto-Gehalt von Richter:innen hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Die monatlichen Abgaben sind jedoch geringer als in der freien Wirtschaft, da Richter:innen keine Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen.