3. Einstiegsgehalt Staatsanwalt
Wer aktuell als Volljurist:in nach dem zweiten Staatsexamen als Staatsanwalt/Staatsanwältin in die Justiz gehen will, kann sich einerseits eines großen Bedarfs seitens des Staates erfreuen, muss jedoch nach wie vor gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu zählt zum einen die Punktzahl im Zweiten Staatsexamen – diese muss jedenfalls in Bayern mindestens bei 8 Punkten liegen. Die Note aus deinem Ersten Examen rückt zwar in den Hintergrund, sollte jedoch in einem ähnlichen Bereich liegen.
In anderen Bundesländern werden hingegen die Noten aus beiden Examina zu einer Gesamtnote addiert – in Hessen und in Thüringen muss diese Gesamtnote mindestens bei 15 Punkten liegen. In NRW werden für die ordentliche Gerichtsbarkeit einerseits nach wie vor 9 Punkte im Zweiten Staatsexamen verlangt, andererseits können auch 7,75 Punkte ausreichen, sofern die Bewerber über zusätzliche Qualifikationen verfügen oder im Examen schlicht „Pech“ hatten und die Leistungen in den Stationen des Referendariats deutlich besser waren.
Insgesamt zeigt sich daran, dass dem Nachwuchsmangel in der Justiz auf unterschiedliche Weise begegnet wird, wobei eine gewisse Notenanforderung stets bestehen bleiben wird. Ähnlich wie die Anforderungen unterscheiden sich nun auch die Einstiegsgehälter in der Staatsanwaltschaft. Die nachfolgende Tabelle zeigt dir, wie hoch die monatliche Besoldung in den einzelnen Bundesländern ausfällt.
Ähnlich wie die Anforderungen unterscheiden sich auch die Einstiegsgehälter in der Staatsanwaltschaft. Wie hoch ist die monatliche Besoldung in den einzelnen Bundesländern?
Staatsanwalt: Besoldungsgruppe R1 nach Bundesländern
Bundesland |
Besoldungsgruppe |
Niedrigste Stufe
|
Höchste Stufe
|
Bayern |
R1 |
4546,47 € |
7043,94 € |
Baden-Würtemberg |
R1 |
4688,64 € |
7266,04 € |
Berlin |
R1 |
4592,26 € |
7017,03 € |
Brandenburg |
R1 |
4559,81 € |
7025,45 € |
Bremen |
R1 |
4484,47 € |
6916,83 € |
Hamburg |
R1 |
4725,88 € |
6957,94 € |
Hessen |
R1 |
4202,91 € |
6748,75 € |
Mecklenburg-Vorpommern |
R1 |
4222,03 € |
6833,79 € |
Niedersachsen |
R1 |
4528,59 € |
7031,19 € |
NRW |
R1 |
4560,88 € |
7034,48 € |
Rheinland-Pfalz |
R1 |
4400,73 € |
7139,44 € |
Saarland |
R1 |
4275,05 € |
6882,43 € |
Sachsen |
R1 |
4459,51 € |
7301,37 € |
Sachsen-Anhalt |
R1 |
4346,12 € |
7036,85 € |
Schleswig-Holstein |
R1 |
4628,45 € |
6956,79 € |
Thüringen |
R1 |
4350,34 € |
7044,25 € |
Stand: November 2021