Das monatliche Einkommen als Staatsanwalt wird von individuellen Faktoren wie der Steuerklasse, Kinder oder Mitgliedschaft in der Kirche beeinflusst.
Für einen unverheirateten, kinderlosen Staatsanwalt in Bayern, der Kirchenmitglied ist, beträgt das monatliche Grundgehalt in der Besoldungsgruppe R1, Stufe 5 zum Beispiel 5447,69 Euro. Nach Abzug der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags, bleibt ihm ein Netto-Gehalt von 3908,67 Euro.
Die Besoldung in der Staatsanwaltschaft erfolgt nach den Besoldungsgruppen R. Das Einstiegsgehalt in der Gruppe R1 liegt aktuell bei 4.779,80€ (brutto). Mit steigender Berufserfahrung ist allein in der Gruppe R1 eine Steigung bis hin zu 7.241,17€ (brutto) möglich.
Sowohl Richter:innen als auch Staatsanwält:innen fallen in die Besoldungsgruppen R und erhalten demnach grundsätzlich dieselbe Besoldung. Lediglich die Stufenaufstiege unterliegen verschiedenen Voraussetzungen, sodass du als Richter:in beispielsweise ab einer Position als Direktor:in eines Amtsgerichts in die Stufe R2 aufsteigst und in der Staatsanwalschaft ab einer Position als Abteilungsleiter:in bei einer Staatsanwaltschaft.
Für den Einstieg in die Staatsanwaltschaft musst du Volljurist:in sein. Dafür musst du zunächst das etwa fünfjährige Jurastudium mit dem Ersten Examen abschließen und daraufhin das zweijährige Referendariat absolvieren, welches auch wiederum mit einem Zweiten Examen endet.