Rechtsreferendariat – Alle Infos zu Terminen, Ablauf & mehr

Alle Infos für den Weg zum zweiten Staatsexamen

Jedes Bundesland hat hinsichtlich des juristischen Vorbereitungsdienstes seine Eigenheiten. Während zum Beispiel einige Länder nur zweimal im Jahr neue Referendare einstellen, bieten andere wiederum alle 2 Monate die Gelegenheit, das Referendariat zu starten. Neben den Einstellungsterminen gibt es ebenfalls Unterschiede in den verfügbaren Plätzen, der Wartezeit, der Vergütung, der Anzahl der zu schreibenden Klausuren oder der Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfung. 

Die Entscheidung, wo das Rechtsreferendariat absolviert werden kann, sollte wohl überlegt sein. Die Länge der Wartezeit, um als Referendarin oder Referendar starten zu können, sollte nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Viele (ehemalige) Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sind sich zudem einig: Der Weg zum Zweiten Staatsexamen ist zwar mit viel Stress verbunden, bietet allerdings auch tolle Möglichkeiten, praktische Erfahrungen in juristischen Berufen zu sammeln und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Auf den folgenden Übersichtsseiten der einzelnen Bundesländer findest du alle relevanten Infos für die Planung deines Rechtsreferendariats. 

 

How to Rechtsreferendariat?

Wer sich bereits erfolgreich für das Rechtsreferendariat beworben hat und seine Zeit als Referendarin oder Referendar bereits im Vorfeld planen möchte, sollte sich ausführlich informieren. Bei uns findest du zahlreiche Beiträge zum Rechtsreferendariat, die dir Informationen rund um das Zweite Staatsexamen und die verschiedenen Stationen im Referendariat liefern. Zudem teilen viele Rechtsreferendare ihre Erfahrungen aus ihren Stationen auf TalentRocket. Oder bist du bereits auf der Suche nach der perfekten Kanzlei für dein Rechtsreferendariat? Bei uns findest du alle Informationen zu den verschiedenen Referendariatsprogrammen der Arbeitgeber. 

→ Alle Beiträge zum Rechtsreferendariat


FAQ Rechtsreferendariat

Die 12 wichtigsten Fragen auf einen Blick

1. Wie bewerbe ich mich für das Rechtsreferendariat?

Die einzige Voraussetzung zur Bewerbung für das Rechtsreferendariat ist ein bestandenes Erstes Juristisches Staatsexamen. Nun musst du dich entscheiden, in welchem Bundesland bzw. an welchem OLG du dich bewirbst. Generell kannst du dich bewerben, wo du möchtest, du solltest nur die jeweiligen Regelungen und Wartezeiten beachten. Diese unterschieden sich teilweise enorm und variieren von keiner Wartezeit bis zu einer Wartezeit von mehr als zwei Jahren in beliebten Städten wie Hamburg oder Berlin. Ebenso werden “Landeskinder” (die bereits in dem Bundesland das Erste Staatsexamen absolviert haben) zum Teil bevorzugt bei der Platzvergabe.

→ Alle Merkblätter und Antragsformulare findest du auf der jeweiligen Landesseite bei uns zum Download

 


2. Welche Stationen werden im Rechtsreferendariat durchlaufen?

 

Zivilgericht
Zu Beginn steht – wie bei jeder folgenden Station auch – eine zweiwöchige Einführungsveranstaltung. Der einzige Unterschied während dieser Veranstaltung ist nur, dass es anfangs allgemeine Informationen zum Referendariat gibt. Im weiteren Verlauf werden Grundlagen zum Zivilprozessrecht vermittelt, damit man nicht komplett ins kalte Wasser geschmissen wird. Die erste Station des Rechtsreferendariats verbringt man normalerweise entweder bei einer Kammer am Landgericht oder aber bei einem Einzelrichter am Amtsgericht. Für das Amtsgericht kann sprechen, dass es als praxisnäher erachtet wird. Dort finden in der Regel mehr Verhandlungen statt, an denen Referendare teilnehmen können als bei Landgerichten. Meistens bekommt der Referendar einmal pro Woche eine Akte, die durchgearbeitet werden muss. Dazu müssen Urteile, Sachberichte, Gutachten und Beschlüsse erstellt werden und ein Aktenvortrag gehalten werden. Das Verfassen von Urteilen sowie der Umgang mit dem Zivilprozessrecht helfen den Referendaren dabei, sich bestens auf das bevorstehende Zweite Staatsexamen vorzubereiten.
 

Strafgericht / Staatsanwaltschaft
Während der Strafstation werden die Referendare in der Regel einem Staatsanwalt zugewiesen. Es kann jedoch auch vorkommen, einem Strafrichter zugeordnet zu werden. Leistest du diesen Teil deiner praktischen Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ab, wirst du regelmäßig als Sitzungsvertreter an Strafverhandlungen beim Amtsgericht teilnehmen. Schon bald wirst du als Referendar dann, ohne Staatsanwalt, dein Können zeigen dürfen. Selbstverständlich muss vor Gericht auch immer eine Robe getragen werden, die jedoch ausgeliehen werden kann. Zu deinen Aufgaben als Sitzungsvertreter gehört es, die Anklageschrift zu Beginn der Verhandlung vorzutragen, während der Verhandlung alles Relevante zu notieren, um am Ende das Plädoyer zu halten.
 

Verwaltungsstation
Ableisten kann man die Verwaltungsstation unter anderem bei einem Rechtsamt, Landratsamt, Ministerium, einer Polizeidirektion, beim Auswärtigen Amt oder aber der Europäischen Union, für alle die es weiter weg zieht. Die zu bewältigenden Aufgaben dieser Referendariatsstation sind unterschiedlich, je nachdem bei welcher Behörde man landet. Jedoch werden die meisten Gutachten anfertigen und Stellungnahmen zu verschiedenen rechtlichen Aspekten erstellen. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Bearbeitung von Widerspruchsbescheiden sowie das Ausfertigen von Erstbescheiden. Während dieser Station ist auch ein Aufenthalt in der Verwaltungshochschule Speyer möglich. Dieses sogenannte Ergänzungsstudium erstreckt sich über drei Monate. Wahlweise vom 1. Mai bis 31. Juli oder vom 01. November bis 31. Januar. Die Zielsetzung des Speyersemesters besteht darin, sich für eine spätere Führungstätigkeit vorzubereiten und zu qualifizieren.

→ In diesen Behörden kann die Verwaltungsstation Spaß machen
 

Rechtsanwaltsstation
Bei der Anwaltsstation hat man wieder die Qual der Wahl. Für manche, die sich noch unsicher sind, in welche Richtung sie später einmal gehen wollen, oder auch wenn man die Zeit nutzen möchte, um viele verschiedene Eindrücke zu gewinnen, lohnt es sich, die Station bei einer Kanzlei mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten zu absolvieren. Viele interessante Großkanzleien und mittelständische Kanzleien, die in diesem Falle passen könnten, findest du in unserem Arbeitgeber-Finder. Weißt du hingegen schon ganz genau, in welchem Fachbereich du später arbeiten möchtest, wäre eine Kanzleiboutique auch eine interessante Option! Dort kannst du dein Wissen über den gewünschten Fachbereich vertiefen und dich bereits spezialisieren.
 

Wahlstation
Wie der Name schon sagt, hat man hier die freie Wahl. Die Voraussetzung ist, dass der Job in dieser Station des Referendariats einen juristischen Bezug haben muss. Weitere Einschränkungen können in vereinzelten Bundesländern gegeben sein. Referendare können die Wahlstation nutzen, um in einem bereits absolvierten Bereich noch vertiefende Erfahrungen zu sammeln. Bereits Festentschlossene können sich in ihrer Traumkanzlei beweisen und Türen für die Zukunft öffnen. Wenn einem aber bisher gar nichts so richtig gefallen hat, kann man hier auch nochmal etwas ganz anderes ausprobieren. Interessante und außergewöhnliche Optionen sind hier zum Beispiel ein Fußballclub, Plattenlabel oder der Journalismus. Auch Rechtsabteilung oder aber ein Auslandsaufenthalt z.B. in einer Kanzlei oder beim Auswärtigen Amt sind möglich.

Die Reihenfolge der Stationen variiert teilweise je nach Bundesland!


3. Wie lange dauert das Referendariat?

Das Referendariat nach dem ersten Staatsexamen dauert zwei Jahre. In diesen zwei Jahren werden die theoretischen Kenntnisse, die im Studium erworben wurden, in den verschiedenen Stationen angewandt. Im Anschluss folgt das zweite Staatsexamen.


4. Was ist die Arbeitsgemeinschaft?

Gemeinsam mit den anderen Rechtsreferendaren, die mit dir am Ausbildungsgericht starteten, bildest du eine Arbeitsgemeinschaft (AG). Nach den jeweiligen Einführungstagen findet die Arbeitsgemeinschaft einmal ein bis zweimal wöchentlich statt. Ziel soll sein, dass den Referendaren auch weiterhin theoretische Grundlagen vermittelt werden. In den AGs werden regelmäßig Klausuren geschrieben sowie Aktenvorträge gehalten. Die Klausuren dauern in der Regel ca. 5 Stunden, der mündliche Vortrag 10 Minuten. Ein großer Vorteil der AG ist auch der Austausch unter den Referendaren, so kann jeder seine Erfahrungen schildern und eventuell zukünftige Fehler vermeiden.


5. Kann ich während des Referendariats ins Ausland?

In jedem Fall ist es sehr wichtig, sich ausführlich über Auslandsaufenthalte während des Referendariats zu informieren, da jeder Referendar für die Anerkennung der Ausbildungsstationen komplett selbst verantwortlich ist. Solch ein Abenteuer ist jedoch nicht in jeder Station möglich. Für mehr Informationen kannst du dir hierzu auf dieser Seite unter deinem jeweiligen Bundesland die Regelungen anschauen. Meistens ist es hingegen während der Wahlstation möglich. Dies ist wohl auch die beliebteste und vermutlich unkomplizierteste Zeit. Die schriftliche Prüfung liegt hinter einem und danach kommt „nur“ noch die mündliche Prüfung, bevor das Referendariat vorbei ist. Somit ist es auch die letzte Gelegenheit Auslandserfahrungen zu sammeln, bevor der Arbeitsalltag startet. Auch im Ausland gibt es viele Möglichkeiten. So können Referendare beispielsweise bei Botschaften unterkommen, bei ausländischen Kanzleien oder verschiedensten Organisationen. Wer sich unsicher ist, ob solch ein Auslandsaufenthalt für einen selbst sinnvoll ist oder eben nicht, sollte sich überlegen wo er seine berufliche Zukunft sieht. Für alle, die eine Karriere in einer Großkanzlei mit internationalem Flair ansteuern, ist es ratsam im Lebenslauf auch Auslandserfahrung vorzuweisen.

→ Hier berichtet Moritz Müller von seiner Verwaltungsstation im Auswärtigen Amt in Teheran


6. Wie hoch ist das Gehalt im Rechtsreferendariat?

Während des Referendariats wird lediglich eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe gezahlt, die jedoch durch Nebeneinkünfte gekürzt werden kann. Die Höhe des „Gehalts“ unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und kann zwischen etwa 1.200 € und 1.600 € liegen. Weitere Informationen zu den genauen Beträgen erhältst du unter dem jeweiligen Bundesland auf unserer Seite. Zu beachten ist auch, dass die entsprechenden Beträge Bruttobeträge sind. So müssen noch die Lohnsteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträge – außer der Rentenversicherung – abgezogen werden.

→ Referendariatsgehälter im Überblick


7. Lohnt sich eine Nebentätigkeit und ist diese erlaubt?

Auf den ersten Blick gesehen, erscheint es sicherlich vorteilhaft, eine Nebentätigkeit während des Referendariats auszuführen. Man hat mehr Geld zur Verfügung, sammelt Arbeitserfahrung und kann Kontakte knüpfen, welche eventuell auch schon für eine der Stationen hilfreich sein können. Doch es gibt auch Nachteile. Zum einen kann das „Gehalt“ gekürzt werden. Wie viel man nebenbei verdienen darf, ist je Bundesland anders. In einigen Bundesländern darf man das bis zu 1 bis 1,5-fache verdienen, in anderen nur etwa 500 Euro. In jedem Fall muss man aber einen Antrag stellen und auf dessen Genehmigung warten, was schon mal einige Wochen dauern kann. Zum anderen ist die Zeit im Referendariat knapp bemessen und somit besteht die Gefahr, in noch mehr Stress zu geraten, als man sowieso schon hat.


8. Was ist die AG-Fahrt

Unterwegs mit der Arbeitsgemeinschaft: Normalerweise findet die Fahrt in den letzten drei Monaten der Zivilrechtsstation statt. Erfüllt man gewisse Voraussetzungen, wird die Unternehmung sogar als Sonderurlaub angerechnet, damit niemand kostbare Urlaubstage opfern muss. Eine wichtige Voraussetzung, die immer gilt, ist, dass die Fahrt einen juristischen Bezug haben muss. Das heißt, es muss jeden Tag mindestens ein juristischer Programmpunkt vorliegen. Wenn das planen der Veranstaltung zu sehr stresst, kann die Buchung in die Hände erfahrener Reiseveranstalter legen. Diese wissen auch genau, welche Kriterien erfüllt sein müssen.


9. Brauche ich ein Repetitorium?

Viele haben schon Erfahrungen mit Repetitorien aus dem Ersten Staatsexamen. Auch für das Zweite werden wieder solche Unterstützungen angeboten. In der Regel finden diese einmal wöchentlich abends statt. Wem das zu viel ist, aber dennoch Unterstützung braucht, kann auch einzelne Crashkurse belegen. Ob solch ein privates Repetitorium einen Mehrwert bietet, muss individuell betrachtet werden. Wird man von der AG gut vorbereitet oder werden dort eher schlechte Materialien zur Verfügung gestellt? Tut man sich schwer mit dem Stoff oder fällt es leicht? Alternativ zu einem Repetitorium kann man es auch mit privaten Lerngruppen versuchen.

→ Jura Repetitorien im Vergleich


10. Wie viele Klausuren gibt es im Zweiten Staatsexamen?

Im Zweiten Juristischen Staatsexamen bestehen zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede. Ein großer Unterschied ist beispielsweise die Anzahl der zu leistenden Prüfungen und variiert zwischen 7 in Berlin, Brandenburg und dem Saarland und 11 in Bayern (Achtung: Ab 2022/1 verringert sich die Zahl der Klausuren in Bayern auf 9 Klausuren). Das mag vermutlich zuerst abschrecken, jedoch ist auch zu beachten, dass dadurch eine völlig „versemmelte“ Klausur nicht allzu sehr ins Gewicht fällt, beziehungsweise mit 11 Klausuren leichter ausgeglichen werden kann. Ein weiterer Unterschied besteht bei den Wahlfachklausuren. Diese gibt es nicht in allen Bundesländern. Lediglich in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt kann man eine bis zwei Klausuren wählen.


11. Wie ist die mündliche Prüfung aufgebaut?

Wie zu jeder Prüfung ist es das A und O, ausgeschlafen und gut ausgestattet zu erscheinen. In einer Prüfung werden ca. drei bis fünf Personen gleichzeitig geprüft, wobei jeder Prüfling ca. eine Viertelstunde pro Rechtsgebiet hat. Insgesamt wird somit ca. eine Stunde auf ein Rechtsgebiet eingegangen. Zwischen den Blöcken beraten sich die Prüfer und die Prüflinge haben eine kleine Verschnaufpause. Es ist hier von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich wie oft er zwischen den Prüflingen wechselt, weshalb es ratsam ist, ständig aufmerksam bei der Sache zu sein, falls man unerwartet aufgerufen wird. Bei manchen Prüfungsämtern ist es üblich, Kandidaten mit etwa dem gleichen Leistungsniveau zusammen zu prüfen. Das kann durchaus vorteilhaft sein, da man so eventuell leichter diskutieren kann und sich gegenseitig pusht.

Die mündliche Prüfung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gewichtet. 


12. Wie kann man sich am besten auf die mündliche Prüfung vorbereiten?

Zuerst ist es einmal ratsam, seine Mitprüflinge im Voraus zu kontaktieren und über die Erwartungen an die mündliche Prüfung zu sprechen. Für die inhaltlichen Aspekte ist es ratsam, über aktuelle Jura-Geschehnisse, wie Gerichtsurteile und relevante Nachrichten informiert zu sein. Ein weiterer Punkt, der gerne gefragt wird, sind die Examensklausuren aus den Vormonaten. Daraus nehmen die Prüfer oft einige Fälle oder Fragestellungen, die sie abfragen. Der letzte interessante Tipp sind Prüfungsprotokolle. Diese werden von jedem Prüfling über seine mündliche Prüfung bei einem bestimmten Prüfer angefertigt. Einige Prüfungsprotokolle können bei den Unis aufgetrieben werden.

Zu guter Letzt sollte hier auch auf die richtige Kleiderwahl geachtet werden. Am besten fährt man bei der mündlichen Prüfung mit einem klassisch dezenten Outfit, wie etwa einem dunklen Anzug /Hosenanzug und weißem Hemd/weißer Bluse.


13. Nach den Prüfungen – was, wenn es kein Prädikat ist?

Das Ergebnis ist nicht wie gewünscht? Nicht den Kopf hängen lassen! In manchen namenhaften Kanzleien wird teilweise noch die 18-Punkte-Regel angewandt, man also in der Summe beider Examina 18 Punkte erreichen sollte. Jedoch spielen heutzutage auch Faktoren wie etwa Soft Skills, vertiefte Kenntnisse in den entsprechenden Fachbereichen und berufliche Vorerfahrung eine große Rolle im Bewerbungsverfahren.

Hinzukommt, dass die Zahl der Jurist:innen in Deutschland immer mehr abnimmt. Folglich muss sich der Arbeitsmarkt zunehmend nach den Vorstellungen der zukünftigen Berufseinsteiger:innen richten.