Wie sind Sie zum Finanzgericht gekommen?
Ich war zunächst in der Steuerverwaltung tätig. Nach Stationen als Sachgebietsleiter am Finanzamt und als Referent beim Bayerischen Landesamt für Steuern habe ich mich schließlich für eine Stelle als Richter am Finanzgericht beworben.
Wie werden Berufseinsteiger:innen gefördert und welche Herausforderungen bringt die Arbeit als Finanzrichter:in insbesondere zu Beginn mit sich?
Bei Aufnahme der Tätigkeit als Finanzrichter gibt es grundsätzlich eine Einarbeitungszeit, in der die Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit allgemeine Fortbildungen zum Steuerrecht und Tagungen bzw. Finanzrichtertreffen zu besuchen.
Herausfordernd zu Beginn der Tätigkeit als Finanzrichter ist vor allem die neue Rolle. Als Richter ist am „Ende des Tages“ eine Entscheidung erforderlich, um den Fall zu lösen. Der Weg zu einer Entscheidung kann sehr unterschiedlich sein. So kann etwa im Rahmen einer Erörterung der Sach- und Rechtslage eine tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten erreicht werden, womit sich der Fall „einvernehmlich“ lösen lässt.
Kommt eine derartige Verständigung nicht zu Stande, ist meist eine mündliche Verhandlung und am Ende ein Urteil erforderlich. Zu Beginn der Tätigkeit als Finanzrichter ist es wichtig, die unterschiedlichen Wege zu einer Entscheidung kennenzulernen, um mit zunehmender Erfahrung ein Gespür dafür zu entwickeln, wie sich ein Fall am besten lösen lässt.
Wie sieht Ihr Berufsalltag am Finanzgericht aus?
Das kommt insbesondere darauf an, ob es sich um einen Sitzungstag oder einen „normalen“ Arbeitstag handelt. An einem Sitzungstag dreht sich alles um die Durchführung der mündlichen Verhandlung(en) im Senat oder als Einzelrichter. In der mündlichen Verhandlung können trotz guter Vorbereitung immer wieder unvorhergesehene Dinge passieren. Das ist zwar spannend und abwechslungsreich, kann jedoch auch herausfordernd sein, wenn etwa noch umfangreiche Unterlagen eingereicht werden.
An einem „normalen“ Arbeitstag werden vor allem die eigenen Fälle bearbeitet. Neben der Bearbeitung der Eingangspost besteht hier ein wesentlicher Teil darin, den jeweiligen Fall durch Aufklärung des Sachverhalts (im Verfahren vor dem Finanzgericht gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz) entscheidungsreif zu machen. Schließlich geht es dann an das Abfassen von Urteilen oder Beschlüssen, wofür regelmäßig eine umfassende Recherche der Rechtsprechung bzw. Literatur erforderlich ist. Kennzeichnend ist hierbei vor allem das eigenverantwortliche und flexible Arbeiten bei Gericht.