5. Das Rätsel um die Bezahlung „pro Wochenarbeitstag“
Nun, da die wichtigsten Fragen schon einmal beantwortet sind, ist es an der Zeit, eines der größten Rätsel vieler angehender Juristen zu lösen. Insbesondere Kanzleien neigen nämlich dazu, keine Gehälter oder Stundenlöhne anzugeben, sondern geben eine bestimmte Zahlungshöhe pro Wochenarbeitstag an. Eben damit können nur wenige etwas anfangen und errechnen sich so astronomische Gehälter, was wiederum natürlich Enttäuschungen mit sich bringt. So bedeuten zum Beispiel 400 Euro pro Wochenarbeitstag mitnichten, dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Vollzeit und bei angenommenen 20 Arbeitstagen im Monat ein Gehalt in Höhe von 8.000 Euro erhält.
Ein Wochenarbeitstag ist stattdessen zum Beispiel der Montag und das über einen Monat lang, also in der Regel viermal dieser Arbeitstag. Es muss sich dabei nicht unbedingt um denselben Wochentag handeln, sondern kann natürlich auch einfach nur einen Tag in der Woche bedeuten, allerdings eben in jeder Woche eines Monats. Wird ein Wochenarbeitstag also zum Beispiel mit 400 Euro vergütet, läuft das im Ergebnis auf 100 Euro pro gearbeiteten Tag hinaus. Somit versteht man unter einem Wochenarbeitstag keinen "Arbeitstag", sondern die Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet.
Beispiel: 700 Euro pro Wochenarbeitstag bedeutet: Der Referendar arbeitet 1 Tag pro Woche und bekommt dafür im Monat 700 Euro. So schnell verschwindet damit leider auch der Traum vom großen Geld.
6. Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Nebenjob: Darauf musst du achten!
Für Rechtsreferendare gibt es in der Praxis einen tatsächlichen Bedarf. Kanzleien suchen regelmäßig juristisch geschultes Personal, das vergleichsweise günstig Recherchearbeiten oder sonstige anfallende Arbeiten in der Kanzlei übernimmt, für die eine Anwaltszulassung nicht nötig ist. Die Qualifikation hierfür wird durch das bestandene 1. Staatsexamen nachgewiesen. Daraus entstand der Job des Wissenschaftlichen Mitarbeiters in Kanzleien. Suchende Rechtsreferendare und Kanzleien mit Bedarf sind hier also ein klassisches Match. Natürlich gibt es noch unzählige weitere Nebenjobs außerhalb von Kanzleien oder auch der Juristerei. Im Ergebnis gilt jedoch für alle Nebentätigkeiten während des Rechtsreferendariats dasselbe.
Nebentätigkeiten müssen bei der Ausbildungsstelle angemeldet und auch von dieser genehmigt werden. Zweiteres klingt zunächst einmal problematisch, ist es aber nur in den seltensten Fällen. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass die Nebentätigkeit nicht die Ausbildung relevant erschweren darf, was nur in den seltensten Fällen anzunehmen ist.
Nebenverdienst im Referendariat - lohnt sich das?
Der Staat bzw. das Bundesland leisten während des Refs eine Sozialleistung und eben kein Gehalt, wie bereits zu Beginn festgestellt wurde. Genau hier lauert nun ein weiteres Problem, denn Sozialleistungen können und werden, anders als zum Beispiel ein Gehalt, gekürzt, wenn andere Einkommensströme erschlossen werden. Glücklicherweise gilt das nicht ab dem ersten Euro, der hinzuverdient wird, allerdings je nach Bundesland schon ab einer monatlichen Summe von 500 Euro.
So zum Beispiel in Hamburg. Das bedeutet, wer dort Referendar ist, erhält bereits am wenigsten Unterstützung durch das Bundesland und darf zudem noch am wenigsten hinzuverdienen. Ein Umstand, der immer wieder für Streit und Ärger sorgt und erst kürzlich vor Gericht zu einer Erhöhung der monatlichen Zahlungen von vorher nur rund 900 Euro Brutto sorgte. Andere Bundesländer sind da weitaus großzügiger und erlauben immerhin das Hinzuverdienen in der gleichen Höhe der Sozialleistung, ohne diese zu reduzieren.
Hier muss also genau aufgepasst werden, dass sich das Arbeiten überhaupt lohnt. Dass am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht werden muss, bei der alle persönlichen Umstände noch einmal hinzugezogen werden können, versteht sich von selbst. Es empfiehlt sich daher, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber durchzurechnen, welche Stundenzahl sich für beide Seiten rechnet. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Boni müssen übrigens mit einberechnet werden.