Einstiegsgehalt
Sie werden in der Regel mit einem Einstiegsgehalt mindestens nach der Entgeltgruppe 13 TVöD Bund im höheren Dienst eingestellt.
Im Falle der Bewährung sind im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten auch zeitnah unbefristete Übernahmen (sofern Einstellung zunächst befristet erfolgte) und Verbeamtungen vorgesehen.
Bei bestehendem Beamtenverhältnis oder Dauerarbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (bis Besoldungsgruppe A 14 oder Entgeltgruppe 14 TVöD Bund / TV-L) besteht die Möglichkeit einer Abordnung.