Wir beraten und vertreten bundesweit Arbeitnehmervertretungen in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere im Rahmen von Restrukturierungen und Insolvenzverfahren. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich dabei über die gesamte Bandbreite der juristischen Beratung. Zu unseren Mandanten gehören vor allem Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte. Wir übernehmen aber auch regelmäßig die Vertretung von besonderen Verhandlungsgremien im Rahmen von Gründungen Europäischer Aktiengesellschaften, SE-Betriebsräten, Europäischen Betriebsräten sowie Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten. Dabei ist uns auch die enge Zusammenarbeit mit den jeweils vertretenen Gewerkschaften sehr wichtig.
Die EHZ Rechtsanwälte werden seit ihrer Gründung im Jahr 2012 in dem jährlich erscheinenden JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien als besonders empfohlene Arbeitnehmervertreter genannt.
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