Anwält*innen im 1. Jahr
Anwält*innen werden ab dem ersten Jahr an Ihrem Umsatz beteiligt. Durch eine transparente Bonusregelung erhöht sich das Grundgehalt stufenweise. Die erste Bonusstufe wird bereits bei einer Wochenarbeitszeit von ca. 30 h erreicht. Die höchste Bonusstufe entspricht einer Wochenarbeitszeit von ungefähr 45 h.
Wissenschaftliche Mitarbeitende (1. Examen)