Die Einstellung als Regierungsrätin oder Regierungsrat erfolgt in Besoldungsgruppe A 13 NBesO. Die Höhe ist in der Niedersächsischen Besoldungsverordnung festgelegt und in aktuellen Besoldungstabellen abgebildet. Die Angaben gelten für ledige Personen ohne Kinder. Je nach Familenstand werden weitere Zuschläge gezahlt. Weil in einem Beamtenverhältnis keine Sozialabgaben anfallen, ist der Bruttobetrag geringer als in einem sozialvericherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.