Die Hochschulen sind zuständig für Forschung und Lehre - die Studentenwerke kümmern sich um die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturellen Förderung der Studierenden in Deutschland.
Das Studentenwerk München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und laut Bayerischem Hochschulgesetz zuständig für
„... die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studenten der staatlichen Hochschulen, insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, den Bau und den Betrieb von Studentenwohnheimen und den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich; die Studentenwerke sollen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen.”
Das Studentenwerk betreut mit seinen rund 550 Mitarbeitern/-innen mehr als 132.000 Studierende an den Hochschulen in München, Garching, Freising, Rosenheim, Burghausen, Mühldorf a. Inn, Traunstein und Benediktbeuern.
Die Beschreibung wurde der Website von Studentenwerk München entnommen.