Die Regulierung von Kfz-Unfällen ist rechtlich oft komplex. In der Regel geht es um mehrere Schadenspositionen, nicht selten auch um (schwere) Personenschäden. Und je mehr Fahrzeuge, Personen und Versicherungen beteiligt sind, desto komplizierter wird es. Unfallregulierung bzw. Unfallabwicklung ist deshalb eine Angelegenheit, bei der von Anfang an professionelle, anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden sollte. Denn in vielen Fällen versuchen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen die Unfallschäden kleinzurechnen, mit nur einem Ziel: möglichst wenig Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlen zu müssen.
Genau an dieser Stelle setzt unsere Arbeit an. Wir unterstützen und beraten Autohäuser in allen Themen der Unfallregulierung, z.B. bei der Abrechnung einzelner Rechnungspositionen im Rahmen der Reparatur oder der Vermietung von Ersatzfahrzeugen. Wir arbeiten mit Sachverständigen zusammen, klären rechtliche Fragen bei der Gutachtenserstellung und sorgen dafür, dass der Kfz-Sachverständige sein Honorar zeitnah und in vollem Umfang erhält. Und nicht zuletzt kümmern wir uns darum, dass Unfallgeschädigte nach einem Unfall den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das ihnen zusteht.
So sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten – auch ohne Termin vor Ort in der Kanzlei – nach einem Unfall möglichst schnell zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommen sowie Zeit und Nerven in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sparen.
Die Beschreibung wurde der Website von UNFALL-RE STEFANIE MOSER entnommen.