ohne Berufserfahrung • mit Berufserfahrung • mit Führungserfahrung
Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) ist das Finanzministerium des Landes Brandenburg mit Hauptsitz in Potsdam. Das Finanzministerium erfüllt vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik und ist auch zuständig für Europaangelegenheiten. Das MdFE gliedert sich in 5 Abteilungen mit rund 350 Beschäftigten. Zum Geschäftsbereich des MdFE gehören zudem die 13 Finanzämter des Landes Brandenburg, das Technische Finanzamt in Cottbus (TFA), die Fachhochschule für Finanzen zusammen mit der Landesfinanzschule und dem Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen, die Landeshauptkasse in Potsdam und die Zentrale Bezügestelle (ZBB) in Cottbus als nachgeordnete Behörden.
Volljuristin/Volljurist (w/m/d)* - vom Trainee zur Führungskraft!
Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist und suchen eine neue Herausforderung? Dann entdecken Sie unsere vielfältigen Möglichkeiten für Ihre Karriere als Führungskraft in der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg!
Bei uns erwarten Sie vielseitige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Unser einjähriges Traineeprogramm bereitet Sie gezielt auf Ihre Karriere als Führungskraft in den 13 Finanzämtern Angermünde, Brandenburg an der Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg, Potsdam und Strausberg vor.
Wir bieten Ihnen
Der Ablauf des vorbereitenden Traineeprogramms:
Warum ein Traineeprogramm?
Das Traineeprogramm zur Vorbereitung einer Führungsposition bietet Ihnen viele Vorteile:
Ihre Voraussetzungen:
Sie haben die Befähigung zum Richteramt (unabdingbar) und bringen zwingend
Darüber hinaus sollten Sie:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über die Karriereseite!
Was Sie noch wissen sollten:
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden können.
Bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt die Höchstaltersgrenze vor Vollendung des 47. Lebensjahres. Eine weitere Einstellungsvoraussetzung ist die EU-Staatsangehörigkeit.
Interessentinnen/Interessenten werden gebeten, Ihre Bewerbungen mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.03.2025 ausschließlich online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes Interamt mit der Angebots-ID 1256271 einzureichen. Bitte geben Sie auch an, in welchen Finanzämtern Sie sich einen Einsatz vorstellen können.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im weiteren Verfahren leider nicht berücksichtigt werden. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch ein strukturiertes Auswahlverfahren. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf unserer Internetseite entnehmen.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Hiermit werden Sie informiert, dass vor einer endgültigen Einstellung eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben ist und durchgeführt wird. Den Wortlaut des § 3a Landesbeamtengesetz finden Sie im Brandenburgischen Vorschriftensystem.
Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Martens (Tel.: 0331 866 6056) zur Verfügung.
Steuern Sie Ihre Zukunft und werden Sie Teil der Steuerverwaltung Brandenburg. Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
* weiblich / männlich / divers
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