Jura Werkstudent:innen

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Werkstudent Jura: Jobs, Bewerbung, Gehalt & mehr!

Du möchtest dir während des Studiums etwas hinzuverdienen und praktische Erfahrungen sammeln? Dann ist eine Stelle als Werkstudent:in im Recht genau das Richtige für dich. Die Nebenjobs sind bei Studierenden beliebt und auch Kanzleien und Unternehmen profitieren von der studentischen Mitarbeit – also eine Win-win-Situation. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten du hast und wie du dich auf eine Stelle als Werkstudent:in im Legal-Bereich bewirbst.

Was ist überhaupt ein Werkstudent?

Der Begriff des Werkstudenten oder der Werkstudentin ist schnell erklärt: Dabei handelt es sich um Studierende, welche nebenbei noch in einem Unternehmen arbeiten – oder, im Falle von Jura-Werkstudent:innen, in einer Kanzlei. Ein Vorteil dieser Stellen ist deren Flexibilität. In der Regel lassen sich deine Arbeitszeiten an deinen Stundenplan anpassen.

Bei Werkstudenten-Jobs handelt es sich um Teilzeitstellen von bis zu 20 Stunden pro Woche. Mehr sind nicht erlaubt, weil sonst der Hauptfokus nicht mehr auf dem Studium liegt. Ausnahmeregelungen gibt es allerdings für die vorlesungsfreie Zeit, Wochenenden und abendliche Arbeit. Während diesen Zeiten darfst du auch über 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn du dadurch im Laufe eines Zeitjahres nicht mehr als 26 Wochen die 20-Stunden-Grenze überschreitest.

Als Legal-Werkstudent:in hast du finanzielle Vorteile gegenüber regulären Arbeitnehmer:innen – mehr dazu später.

Arbeitgeber: Hier findest du Jura-Jobs für Werkstudenten

Als Werkstudent:in in den Rechtswissenschaften hast du mehrere Möglichkeiten, einen passenden Arbeitgeber zu finden. Hier werden zum Beispiel entsprechende Stellen angeboten:

  • Anwaltskanzleien: Die meisten Stellenangebote speziell für Jura-Werkstudent:innen wirst du bei Kanzleien finden. Als Werkstudent:in in einer Anwaltskanzlei erhältst du wertvolle Einblicke bei potenziellen späteren Arbeitgebern.
  • Unternehmen: Firmen mit Rechtsabteilungen sind ebenfalls öfter auf der Suche nach Legal-Werkstudent:innen.
  • Lehrstühle: An der Uni finden sich hin und wieder Jura-Jobs für Werkstudent:innen, auch wenn dort eher Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ausgeschrieben werden.

Ob für den ersten Job nach dem Studium, für das Referendariat oder für das Praktikum – hier findest du aktuelle Stellenangebote für Jurist:innen.

Aufgaben: Das machst du als Jura-Werkstudent

Werkstudent:innen werden in der Regel für unterstützende Aufgaben eingesetzt. Was das konkret bedeutet, hängt natürlich von deinem Arbeitgeber ab. Als Werkstudent:in in einer Anwaltskanzlei wirst du andere Aufgaben haben als an einem Lehrstuhl oder in einem Unternehmen.

Außerdem solltest du dir bewusst sein, dass nicht bei allem, was du tust, ein direkter Jura-Bezug bestehen muss. Zwar kannst du zum Beispiel als Werkstudent:in im Arbeitsrecht oder Strafrecht arbeiten, aber auch dann können viele administrative oder organisatorische Aufgaben auf dich warten, die keinen Fachbezug haben.

Die Komplexität deiner Aufgaben hängt von deiner Erfahrung ab. Befindest du dich noch am Beginn deines Studiums, werden sich diese recht einfach gestalten und mit zunehmender Erfahrung anspruchsvoller werden. Mögliche Aufgaben für Werkstudent:innen im Recht sind zum Beispiel:

  • Pflege und Verwaltung von Akten
  • Rechercheaufgaben
  • Mitarbeit an der Erstellung und Überarbeitung von Verträgen und Schriftsätzen
  • Erstellung von Präsentationen
  • Mitarbeit am Empfang
  • Koordinierung und Vorbereitung von Mandanten- und Gerichtsterminen
  • Social Media Arbeit

Als Jura-Werkstudent im Home Office arbeiten – geht das?

Es gibt viele Gründe, weshalb du nach Stellenangeboten für Jura-Werkstudent:innen im Home Office suchen könntest. Du kannst dir auf diese Weise den Arbeitsweg sparen, dich vielleicht besser auf komplizierte Projekte konzentrieren oder du hast ein Kleinkind oder ein Haustier, auf das du aufpassen musst.

Kanzleien und Unternehmen sind heutzutage deutlich flexibler als noch vor einigen Jahren. Abhängig von deinen Aufgaben ist es deshalb bei einigen Arbeitgebern auch möglich, als Jura-Werkstudent:in im Home Office zu arbeiten. Kläre dies aber unbedingt vor Vertragsabschluss ab, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Ob im Home Office oder vor Ort – hier findest du aktuelle Stellenangebote für Werkstudent:innen in:

Spezialisierung schon als Jura-Werkstudent

Es lohnt sich für angehende Jurist:innen, sich schon früh zu spezialisieren. Interessierst du dich für als für einen bestimmten Fachbereich, ist es möglich, dass du schon als Werkstudent:in entsprechende Erfahrungen sammelst. So gibt es zum Beispiel viele Möglichkeiten, als Werkstudent:in im Arbeitsrecht zu arbeiten. Viel Interesse gibt es auch an Stellenangeboten für Werkstudent:innen im Strafrecht.

Einige Studierende sehen ihre Arbeit als Werkstudent:in nur als Möglichkeit, Geld zu verdienen und so ihr Studium zu finanzieren. Das ist natürlich auch vollkommen legitim! Wenn du die Möglichkeit hast, solltest du jedoch versuchen, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. So verdienst du nicht nur Geld, sondern kannst auch gleich noch wertvolle Einblicke gewinnen und Kontakte knüpfen.

Praktische Erfahrungen zu sammeln ist dir wichtiger als Geld zu verdienen? Dann könnte sich für dich auch ein Praktikum eignen. Hier findest du aktuelle Stellenangebote für Jura-Praktika.

Was verdient man als Legal-Werkstudent?

Um es gleich einmal vorwegzunehmen: Mit Legal-Jobs für Werkstudent:innen wirst du nicht reich werden. Im Schnitt zahlen Arbeitgeber etwa einen Stundenlohn von 13 €, je nach Kanzlei oder Unternehmen kann dieser auch ein wenig höher oder niedriger ausfallen. Du hast aber auf jeden Fall Anspruch auf den Mindestlohn.

Klingt erst einmal nicht besonders verlockend, allerdings bringt ein Jura-Job als Werkstudent:in einen wichtigen Vorteil mit sich: Du bist weitestgehend von den Sozialabgaben befreit. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für dich weg. Du behältst also netto mehr von deinem Gehalt. Möglich ist auch die Aufnahme eines Mini-Jobs, bei welchem du dir auch noch die Steuer sparst.

Beachten solltest du auch, dass das Einkommen aus deinem Werkstudenten-Job auf dein BAföG angerechnet wird, solltest du die Einkommensgrenze von 6.240 € pro Jahr (also 520 € pro Monat) überschreiten.