Vereinsamung und keine Weiterentwicklung als Richter:in?
Momentan ist Heldmann Richter am Oberlandesgericht und Personalreferent für den richterlichen Dienst. Dort sucht er nach neuen Talenten für den richterlichen Nachwuchs. Im Weg stehen ihm oft Vorurteile gegenüber der Arbeit in der Justiz – viele davon unberechtigt. Für die Vielseitigkeit der Justiz ist er selbst wohl das beste Beispiel. Wer sich also um Langeweile oder fehlende Entwicklungsmöglichkeiten sorgt, der kann beruhigt sein. Eher das Gegenteil sei der Fall: Man müsse sich aktiv dafür entscheiden, dass man in einer bestimmten Stelle gern bleiben möchte.
Andere Vorurteile sind zwar nicht vollkommen unbegründet, Heldmann entschärft aber auch diese. Dass man als Richter:in selbständig arbeiten können muss, sei natürlich klar. Vereinsamen würde in dem Job jedoch niemand. Am Landgericht arbeite man im Kammerverbund, Teamarbeit gehört dort zur Tagesordnung. Am Amtsgericht gebe es hingegen immer offene Bürotüren, schwierige Fälle würden in einer „Kaffeerunde“ diskutiert. Auch wenn Richter:innen unabhängig arbeiten, sind sie also immer im Austausch mit Kolleg:innen.
Was Digitalisierung angeht, sieht Heldmann die Justiz auf einem guten Weg. Zwar liege auch ihm ab und an zu viel Papier im Büro. Die Digitalisierung hinge aber eben auch davon ab, wie jung und innovativ die Leute sind, die dort arbeiten. Zudem koste sie einiges – und sei, da die Justiz steuerfinanziert ist, ein Indikator dafür, wie viel diese dem Gesetzgeber wert ist.