Was ist ein Schenkungsvertrag?
Ein Schenkungsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, durch die Du als Schenker dem Beschenkten unentgeltlich Eigentum oder Rechte überträgst. Im Gegensatz zu einem Kaufvertrag oder einem Tauschvertrag ist die Schenkung immer unentgeltlich, was bedeutet, dass der Beschenkte keine Gegenleistung erbringen muss. Die rechtliche Grundlage für Schenkungsverträge findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Definition und rechtliche Grundlage
Ein Schenkungsvertrag wird in § 516 BGB definiert:
§ 516 BGB - Begriff der Schenkung
- Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist eine Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
- Die Annahme der Schenkung kann unter einer Auflage erfolgen. Diese Definition verdeutlicht, dass eine Schenkung nicht nur eine einmalige Übergabe von Eigentum sein kann, sondern auch zukünftige Zuwendungen umfassen kann, solange sie unentgeltlich sind und im Einverständnis beider Parteien erfolgen.
Form und Wirksamkeit Nach § 518 BGB muss ein Schenkungsvertrag in der Regel notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein:
§ 518 BGB - Form des Schenkungsversprechens
- Zur Gültigkeit des Vertrages, durch den die Schenkung versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich.
- Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt. Damit wird sichergestellt, dass Du und der Beschenkte sich der rechtlichen Konsequenzen Eurer Handlungen bewusst seid. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, beispielsweise wenn die Schenkung sofort vollzogen wird.
Statistische Daten und Bedeutung
In Deutschland spielen Schenkungen eine bedeutende Rolle bei der Vermögensübertragung. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 Schenkungen im Wert von rund 20 Milliarden Euro gemeldet. Schenkungen können sowohl in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten erfolgen.
Steuerliche Aspekte
Schenkungen unterliegen in Deutschland der Schenkungsteuer, die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt ist. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Dir als Schenker und dem Beschenkten sowie vom Wert der Schenkung ab. Es gibt jedoch Freibeträge, die regelmäßig genutzt werden können. Beispielsweise beträgt der Freibetrag zwischen Eltern und Kindern 400.000 Euro alle zehn Jahre.