Wissenschaftliche Mitarbeit in Anwaltskanzleien
Durchschnittsgehalt: 50.000 €
Kanzleien stellen Jurist:innen mit erstem Staatsexamen in der Regel als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ein und bieten diesen mitunter ein sehr attraktives Gehalt. Ob zur Überbrückung bis zum Referendariat oder promotionsbegleitend – die Möglichkeiten sind hier vielfältig und von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich ausgestaltet.
Auch die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Kanzlei stark. In Großkanzleien ist das Durchschnittsgehalt deutlich am höchsten. Je nachdem, wie viel während der Woche gearbeitet wird - von ein bis zu vier oder sogar fünf Wochentagen ist alles möglich, wird auch eine ausreichende Vergütung gewährt. Berechnet wird das Gehalt pro Wochenarbeitstag. Näheres findet ihr hier.
In Großkanzleien werden rund 850 – 1.500 Euro (in einigen Fällen sogar mehr als 1.500 Euro) pro Wochenarbeitstag gezahlt. Teilweise zahlen auch mittelständische Kanzleien ähnliche Beträge, überwiegend ist der Verdienst jedoch etwas geringer, als in Großkanzleien einzuschätzen (ca. 400 – 1000 Euro pro Wochenarbeitstag).
Der Verdienst in Kanzleiboutiquen für wissenschaftliche Mitarbeiter ist sehr unterschiedlich und kaum einheitlich festzumachen. Es gibt etwa Beträge, die eher dem Verdienst in mittelständischen Kanzleien gleichen, aber auch Gehälter, die auf Großkanzleiniveau sind. Von 500 Euro pro Wochenarbeitstag bis hin zu 1000 Euro ist vieles vertreten und stark davon abhängig, welche Boutique Arbeitgeber ist.