Nach verschiedenen Praktika, dem Referendariat und eventuellen Nebenjobs nun der erste richtige Job – und das erste richtige Gehalt. Dass der Verdienst in der Großkanzlei entsprechend hoch ausfällt, ist unter Juristinnen und Juristen kein Geheimnis. Eine Vorstellung, in welchen Dimensionen man sich hier bewegt, existiert bereits bei den meisten.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Arbeitgeberwahl ist das Einstiegsgehalt. Wer möchte nicht im Vorfeld wissen, was man nach dem Zweiten Staatsexamen bei seinem potenziellen Arbeitgeber verdienen kann?
In ihren Profilen setzen "unsere" Kanzleien auf Transparenz und zahlreiche Großkanzleien geben einen Überblick über die zu erwartenden Gehälter, die weitere Gehaltsentwicklung und Zusatzleistungen, die künftige Anwältinnen und Anwälte bei ihnen erwarten können.
Während die Einstiegsgehälter in den Großkanzleien sehr beeindruckend sind, fällt das Wachstum dazu vergleichsweise gering aus. In vielen Großkanzleien wächst das Gehalt für Associates im zweiten und dritten Berufsjahr um jeweils 5.000–10.000 €. Somit beträgt das Gehalt vieler Associates in der Großkanzlei bereits kurz nach dem Berufseinstieg bis zu 165.000 €. Der Verlauf der Gehaltsentwicklung wird vor allem von der Performance und dem individuellen Verhandlungsgeschick bestimmt. Ebenso besteht in vielen Großkanzleien die Möglichkeit, leistungsorientierte Bonuszahlungen zu vereinbaren.
Durchschnittlich steigen die Gehälter in der Großkanzlei bis zum achten Berufsjahr, Bonuszahlungen sind von dieser Drosselung jedoch nicht betroffen. Ebenso sollten weitere Benefits wie Fortbildungen, die Übernahme von Mitgliedschaftsbeiträgen der Rechtsanwaltskammer (RAK) oder vermögenswirksame Zusatzleistungen des Arbeitgebers nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählt beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge, die viele Arbeitgeber anbieten.