Studentenpersönlichkeit
Die meisten unserer Studenten streben den Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts an bzw. sind bereits als solche tätig.
Durch das Profil des Studiengangs sind die Studenten bereits beruflich gefestigt.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschafts- & Steuerrecht sind die folgenden Voraussetzungen notwendig:
- ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.
- eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).
Der Studiengang richtet sich daher vor allem an Ökonomen, Juristen, Steuerberater sowie Absolventen der Fachhochschulen für Finanzen.