Eine mittelständische Kanzlei ist so etwas wie der Allrounder unter den Kanzleitypen: Sie bedient verschiedene Rechtsgebiete, die Mandanten sind meist kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen lassen sich von mittelständischen Kanzleien vertreten.
In einer mittelständischen Kanzlei arbeiten meist 20–200 Anwältinnen und Anwälte – eine schnelle und direkte Einbindung in die Mandatsarbeit ist bei der überschaubaren Größe des jeweiligen Teams somit garantiert. Ähnlich wie die Anzahl der Angestellten, variiert auch die Anzahl der Standorte. Während Kanzleien wie Loschelder (Köln), Esche Schümann Hamburg), Kümmerlein (Essen) und Heckschen van de Loo (Dresden) nur eine Niederlassung in Deutschland haben, sind zum Beispiel Mazars, Graf von Westphalen, Baker Tilly, SKW Schwarz und GSK Stockmann an bis zu 11 Standorte bundesweit vertreten.
Die Arbeit in einer mittelständischen Kanzlei ist nicht weniger anspruchsvoll als in einer Großkanzlei oder einer spezialisierten Kanzleiboutique. Aufgrund der Kanzleigröße einer mittelständischen Kanzlei wird bereits früh eine entsprechende Spezialisierung der Associates erwartet und gefördert, um eine qualitativ hochwertige Beratung im direkten Mandantenkontakt gewährleisten zu können. Ebenso kann so bereits früh ein eigener Mandantenstamm gebildet werden, der von dem Fachwissen profitiert.
Obwohl nur wenige mittelständische Kanzleien Büros im Ausland haben, ist eine Mitarbeit auf internationalen Mandaten keine Seltenheit. Verhandlungssichere Englischkenntnisse werden in mittelständischen Kanzleien vorausgesetzt. Davon unabhängig verfügen viele mittelständische Kanzleien über ein ausgezeichnetes internationales Netzwerk und können ihren Anwältinnen und Anwälten einen Auslandsaufenthalt bei einer Partnerkanzlei ermöglichen.
Welche Einstiegsmöglichkeiten gibt es in der mittelständischen Kanzlei?
Der Einstieg in die mittelständische Kanzlei kann bereits früh erfolgen. Neben den Möglichkeiten eines Praktikums gibt es die Möglichkeit, die Anwalts- oder Wahlstation während des Referendariats in einer mittelständischen Kanzlei zu absolvieren. Ebenso kann im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit nach dem ersten Examen Praxiserfahrung gesammelt werden, bevor nach dem zweiten Examen der Einstieg als Associate erfolgt.
Der Einstieg im Referendariat oder mit einer Wissenschaftlichen Mitarbeit
Zahlreiche mittelständische Kanzleien bieten die Möglichkeit, die Anwaltsstation und die Wahlstation bei ihnen zu absolvieren. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, während des Referendariats als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter dort zu arbeiten.
Um sich erfolgreich für einen der Referendariatsplätze zu bewerben, sollten bereits erste Erfahrungen oder gute Kenntnisse in dem zu betreuenden Rechtsgebiet nachgewiesen werden können. Je nach Schwerpunkt der mittelständischen Kanzlei können gute bis verhandlungssichere Englischkenntnisse vorausgesetzt werden und die Examensnote sollte im befriedigenden Bereich liegen.
Die Referendariatsstation in einer mittelständischen Kanzlei ist sehr praxisbezogen und häufig wird man bereits ab dem ersten Tag aktiv in die Mandatsarbeit eingebunden. Darüber hinaus werden häufig Fortbildungen oder Veranstaltungen, die sich speziell an Referendarinnen, Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, angeboten.
Ein weiterer Vorteil ist zudem die Gelegenheit, sich für eine Tätigkeit nach dem zweiten Examen zu empfehlen und als Associate durchzustarten.
→ Aktuelle Referendarstationen in mittelständischen Kanzleien
→ Aktuelle Jobs für wissenschaftliche Mitarbeiter in mittelständischen Kanzleien
Der Einstieg als Associate
Für den Einstieg als junge Anwältin oder junger Anwalt in die mittelständischen Kanzlei sind die Examensnoten auf Arbeitgeberseite ein wichtiges Kriterium. Zwar fordern auch mittelständische Kanzleien regelmäßig herausragende Examina im vollbefriedigendem Bereich, die Chancen, mit zwei befriedigenden Examina einzusteigen, stehen angesichts des “War for Talents” allerdings sehr gut, insbesondere, wenn diese durch aussagekräftige Zusatzqualifikationen ergänzt werden.
Je nach Ausrichtung und Spezialisierung der Kanzlei sind Zusatzqualifikationen wie eine Promotion oder ein LL.M., der idealerweise im Ausland erworben wurde, gern gesehen. Neben guten bis verhandlungssicheren Englischkenntnissen sind zudem erste Erfahrungen im entsprechenden Rechtsbereich erwünscht, in dem auch eine zeitnahe Spezialisierung angestrebt werden sollte.