Ziele, Prinzipien, Aufgaben
Der Bayerische Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bayern. Mit seinen 103 Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen ist er in ganz Bayern vertreten. Mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern nutzen und gestalten Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit. Junge, engagierte Menschen erfahren Selbstständigkeit, Akzeptanz und Wertschätzung. Und sie gestalten damit ihre Zukunft.
Der BJR setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bayern ein. Mit den Mitteln der Jugendarbeit und -politik vertritt er die Belange aller jungen Menschen im Freistaat. Bedürfnisse und Probleme von Kindern und Jugendlichen kommuniziert der BJR im Dialog mit der Gesellschaft. Dazu arbeitet er mit Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und Organisationen zusammen.
Der Bayerische Jugendring verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke.
BJR-Satzung
Prinzipien
Alle Mitglieder des BJR eint ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit: freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert und demokratisch. Auf dieser Basis gestalten Jugendorganisationen in Eigenverantwortung wesentliche Rahmenbedingungen der Jugendarbeit.
Seit seiner Gründung im Jahr 1947 realisiert der BJR in Bayern eine bundesweit einmalige Form der Partizipation: Von Jugendorganisationen gewählte Gremien befassen sich mit Aufgaben, die in anderen Bundesländern von staatlichen Behörden ausgeführt werden.
Für den Bereich der Jugendarbeit sind dem BJR durch Rechtsverordnung seit 1993 alle wesentlichen Aufgaben eines Landesjugendamts nach § 85 Abs. 2 SGB VIII übertragen worden.
Rechtsform
Der BJR ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen. Er ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern und als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch in erheblichem Umfang mit öffentlichen Aufgaben beauftragt. Maßgebend für sein Handeln ist die Satzung des BJR.
Rechtliche Grundlage ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das dazugehörige Bayerische Ausführungsgesetz (AGSG). Finanziert wird der BJR überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms des Freistaats Bayern.
Aufgaben
Der Bayerische Jugendring
- trägt dazu bei, dass junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit befähigt werden, wobei die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter zu berücksichtigen sind
- befähigt junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft, insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und selbständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens
- fördert das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Gesellschaft und in den Bildungsbereichen, insbesondere bei der jungen Generation
- vertritt die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, besonders gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden.
- unterstützt die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendorganisationen
- fördert die internationale Begegnung und Zusammenarbeit
- wirkt einem Aufleben militaristischer, nationalistischer, rassistischerund totalitärer Tendenzen entgegen
- setzt sich für den Erhalt der natürlichen Umwelt ein und trägt dazu bei, dass junge Menschen lernen, umweltbewusst zu leben und Schäden an der Umwelt zu vermeiden
- setzt sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen ein, für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen, Jungen und jungen Männern
- fördert junge Menschen durch Angebote der Jugendarbeit in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und bietet benachteiligten oder von Benachteiligungen bedrohten Kindern und Jugendlichen Unterstützung an
- integriert junge Menschen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit sowie sich für den Abbau von Benachteiligungen in der Gesellschaft ein