Das Hessische Ministerium der Justiz hat als oberste Landesbehörde die Fachaufsicht über die Gerichte und Justizbehörden. Die richterliche Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich garantiert, weshalb das Ministerium keine Weisungen in Sachfragen erteilen oder richterliche Entscheidungen überprüfen kann.
An der Spitze des Hauses stehen die Hessische Ministerin der Justiz als politisch Verantwortliche für das Ressort und der Staatssekretär als Amtschef des Ministeriums.
In den Aufgabenbereich des Ministeriums fallen die Personal-, Haushalts- und Bauangelegenheiten der Justiz, sowie die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, Grundsatzfragen der Organisation, die Modernisierung der Justiz und das Justizprüfungsamt. Außerdem wirkt das Ministerium an Gesetzesvorhaben auf Landes- und auf Bundesebene mit.
Dem Ministerium gehören derzeit rund 250 Mitarbeiter an. Es ist organisatorisch in das Ministerbüro und fünf Abteilungen sowie das Justizprüfungsamt gegliedert. Die einzelnen Abteilungen bestehen jeweils aus mehreren Fachreferaten.
Die Beschreibung wurde der Website von Hessisches Ministerium der Justiz entnommen.