Mit rund 4.800 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitgliedern steht die KZV Hessen für die Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie erfüllt damit die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V (SGB V) übertragene Aufgabe. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein.
Dienstleistungen für Mitglieder und Patienten
Als modernes Dienstleistungsunternehmen mit rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fühlt sich die KZV Hessen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie organisiert die Vergütung der hessischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, ist kompetenter Ratgeber für Fragen rund um die Abrechnung. Sie überprüft die Abrechnungen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit. Darüber hinaus berät sie in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts. Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder veranstaltet die KZV Hessen Seminare und Workshops. Mit Publikationen und Aktionen wendet sie sich zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.
Selbstverwaltung der hessischen Zahnärzteschaft
Die KZV Hessen ist im Zusammenwirken mit den Krankenkassen die Selbstverwaltung aller Vertragszahnärzte in Hessen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Organe der KZV Hessen sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Zudem gibt es verschiedene Ausschüsse und Gremien. Für die Bearbeitung der laufenden Geschäfte sorgt die Verwaltung ( → Organigramm) mit Sitz in Frankfurt.
Die Beschreibung wurde der Website von Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen entnommen.