Sprachen
Deutsch
Beurkundungen, Gerichtsverhandlungen und Korrespondenz sind regelmäßig in deutscher Sprache.
Englisch
Beurkundungen oder außergerichtliche Korrespondenz erfolgen jedoch gelegentlich auch in englischer Sprache. Verhandlungssichere Kenntnisse sind daher wünschenswert.
Weitere Sprachen
Beurkundungen oder außergerichtliche Korrespondenz können auch in anderen Sprachen erfolgen. Verhandlungssichere Kenntnisse in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch sind daher stets erfreulich.