Richter/-in (w/m/d) bzw. Staatsanwalt/-wältin (w/m/d) Besoldungsgruppe R1
Es gilt die Besoldungsordnung R.
Richter/-innen und Staatsanwälte/anwältinnen auf Probe gehören der Besoldungsgruppe R1 an. Üblicherweise beginnen sie auf der Erfahrungsstufe 2, Vorerfahrungen (z.B. vorherige Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Rechtsanwaltstätigkeit, Promotion usw.) können aber angerechnet werden. Die Erfahrungsstufe erhöht sich während der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit alle zwei Jahre.