Kurz vorgestellt
Die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) bestehen aus der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt.
Was Sie noch über uns wissen sollten
Die ÖSA. Eine junge Versicherung mit Tradition
Öffentliche Versicherungsunternehmen gibt es deutschlandweit seit mehr als drei Jahrhunderten. Auch in der Region des heutigen Landes Sachsen-Anhalt haben sie eine lange Tradition. Schon 1685 schufen Magdeburger Ratsherren nach dem Vorbild der Hamburger Feuerkasse von 1676 die zweitälteste öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt in Deutschland. Später gab es hier die Land-Feuersozietät der Provinz Sachsen, die Anhaltische Landesbrandkasse und die Lebensversicherungsanstalt Sachsen-Thüringen-Anhalt. Heute arbeiten in Deutschland in regional abgegrenzten Geschäftsgebieten rund 30 öffentliche Versicherungsunternehmen.
Die ÖSA – ein wachsendes Unternehmen
Die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA Versicherungen) bestehen aus der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt.
Satzung der ÖSA Versicherungen
Am 11. Juli 1991 beschloss der Landtag das Errichtungsgesetz für die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) als Anstalten des öffentlichen Rechts mit öffentlichem Auftrag. In den Satzungen wurde ausdrücklich die gemeinwohlorientierte Ausrichtung der historischen Vorgängergesellschaften aufgenommen. § 1 bestimmt, dass die ÖSA ihr Geschäft „nach kaufmännischen, betriebs- und versicherungswirtschaftlichen Grundsätzen im Interesse ihrer Versicherungsnehmer und des gemeinen Nutzens“ zu betreiben hat. § 18 Satzung der Öffentlichen Feuerversicherung verbindet, wie schon drei Jahrhunderte zuvor bei der Magdeburger „Feur-Cassa“, den Versicherungsschutz mit dem Grundgedanken der Schadenverhütung.