Als Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht und als Steuerberater zeigen wir Chancen und Risiken auf und schätzen Rechtspositionen realistisch ein. Wir vertreten Sie gerichtlich, außergerichtlich und vor Behörden. Generationen von Unternehmern und Familien vertrauen uns ihre Werte an – darauf sind wir stolz. Unsere Anwälte erstellen steueroptimierte Testamente und Vermögenskonzepte. Auch bei Pflichtteilsansprüchen oder streitigen Erbengemeinschaften sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Im Erbfall übernehmen wir die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten und beraten Sie bei der Vermögensdisposition sowie der Gestaltung der Erbschaftsteuer. Unsere Lösungen sind rechtssicher, durchsetzungsstark, wirtschaftlich, zukunftsorientiert und streitvermeidend.
Unsere Kompetenz auf einen Blick
Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und nachgewiesenen Fachkenntnis. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater beraten und unterstützen Sie engagiert, strategisch und interdisziplinär in sämtlichen Bereichen des Erbrechts, des Steuerrechts sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Jährlich werden in Deutschland Privat- und Unternehmensvermögen in Milliardenhöhe vererbt. Wer dieses Vermögen erhält und wie dies geschieht, regelt das Erbrecht. Unser interdisziplinärer Beratungsansatz berücksichtigt dabei nicht nur die klassischen erbrechtlichen Fragestellungen, wie etwa mögliche Pflichtteilsansprüche, sondern auch familiäre, steuerrechtliche und unternehmensrechtliche Besonderheiten.
Die Beschreibung wurde der Website von SCHUHMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entnommen.