Sie sind somit für den Aufbau der neuen Einheit des Öffentlichen Wirtschaftsrechts bei ARQIS verantwortlich. Welche Herausforderungen sind Ihnen hierbei begegnet?
Der Aufbau der neuen Einheit ist eine riesige Freude. Ich kann hier den inhaltlichen Schwerpunkt setzen, die tägliche Arbeit formen und wir haben mit einem jungen und dynamischen Team alles auf die Themen der Zukunft ausgerichtet. Die zeitliche Herausforderung, die das mit sich bringt, ist intensiv, ich nehme sie aber fast immer sehr gerne an. Ich bin im Öffentlichen Recht zuhause und mag die Arbeit an Details, aber unser Team arbeitet mit Transaktions-DNA und will zügig klare Ergebnisse liefern.
Regulatorische Folgen EU Green Deal: Sie begleiten die Mandantinnen und Mandanten bei der Regulierung im deutschen und europäischen Recht. Wie laufen solche Beratungen ab und gibt es ein Projekt, an das Sie sich besonders erinnern?
Die Beratung des EU Green Deals ist für unsere Mandantinnen und Mandanten von ganz zentraler Bedeutung. Das geht weit über das öffentliche Wirtschaftsrecht hinaus. Die Ziele des Green Deals wälzen gerade sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens um. Das geht bei den neuen Vorgaben für „sustainable finance“ los und hört bei den neuen beihilferechtlichen Kriterien mit Rücksicht auf den Klimawandel auf.
Derzeit besonders spannend ist das Beispiel der Modebranche. Hier wurde erkannt, dass Nachhaltigkeit zu einem zentralen Risiko des Geschäftsfeldes werden kann. Wir können dabei in der alltäglichen Beratung unterstützen und genehmigungsrechtliche Fragen bewerten oder Behördenprozesse begleiten. Zugleich helfen wir beim Blick in die Zukunft: Was kommt aus regulatorischer Sicht auf das Unternehmen noch alles zu?
Durch den Klimawandel wird folglich die gesamte Bandbreite des wirtschaftsrelevanten Umwelt- und Regulierungsrechts neu aufgestellt. Haben sich bereits in den letzten Jahren große Gesetzesänderungen ergeben?
Ja, hier tut sich derzeit an jeder Stellschraube etwas. Seit 2021 gibt es einen nationalen Emissionshandel, der nicht an die Anlage und ihren Ausstoß anknüpft, sondern an den Rohstoff selbst (Öl, Gas, Kohle). Zudem wird es bald eine europäische Grenzsteuer für den Import von Produkten geben, die im Herkunftsland noch nicht einer CO2-Besteuerung unterlagen. Unternehmen werden EU-weit neue Berichtspflichten auferlegt, die Nachhaltigkeit ins Zentrum stellen.
Die beiden wichtigsten Instrumentarien aus 2021 sind aus meiner Sicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das daraufhin nachgebesserte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Klimaneutralität hat nun Verfassungsrang. Die Entscheidung ist rein rechtswissenschaftlich betrachtet zumindest spannend, die fachwissenschaftlichen Grundlagen kann man mit der Lupe auch noch einmal genau betrachten.
In ihren Folgen ist die Entscheidung nun aber unumstößlich: Sie wird als Meilenstein auf sämtliche Behördenentscheidungen und Abwägungen des Gesetzgebers durchschlagen. Es gibt nun ein CO2-Restbudget für das Land, zudem sektorspezifische Minderungsziele bis 2030 und 2050.