Frau im Büro

Veröffentlicht am 23.05.2024

Asylrecht: Juristische Arbeit im politischen Diskurs?

Grundlagen, Asylrechtsreformen und Berufsmöglichkeiten für Jurist:innen

Spätestens seit der Flüchtlingsthematik 2015 ist das Asylrecht ein juristischer Bereich, dem großes öffentliches Interesse und viel politische Aufmerksamkeit zukommt. Seitdem wurden viele fachfremde Richter:innen in die Kammern für Asylverfahren der Verwaltungsgerichte versetzt und die Nachfrage nach geschulten Rechtsanwält:innen war groß. Auch heute ist der Bedarf an Jurist:innen im Asylrecht nicht abgeebbt: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 351.915 Asylanträge gestellt* und für viele Schutzsuchende ist ein Rechtsbeistand unerlässlich.

Wie genau das Asylrecht funktioniert, wie sich der Bereich verändert hat und wie du als Jurist:in im Asylrecht tätig werden kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Grundlagen und Definitionen des Asylrechts

Der Begriff „Asyl” bedeutet - abgeleitet aus dem Griechischen - Heim oder Unterkunft. In Art. 16a Abs. 1 GG ist normiert, dass politisch verfolgte Menschen Asylrecht genießen.

Asylberechtigt ist in Deutschland grundsätzlich jede politisch verfolgte Person. Unter diese Gruppe fallen Personen, die im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland zum Beispiel aufgrund ihrer Nationalität oder politischen Überzeugung einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden. Hierbei darf keine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder ein anderweitiger Schutz vor Verfolgung bestehen.**

In der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist für den internationalen Raum der Begriff des „Flüchtlings” definiert und hinzukommend festgelegt, welcher rechtliche Schutz und welche Hilfe Flüchtlingen zustehen.

Das Asylrecht ist durch die vielen Gesetze auf nationaler Ebene sowie im EU- und Völkerrecht sehr komplex. Im folgenden Abschnitt wird dir durch die Unterteilung im nationalen, europäischen sowie völkerrechtlichen Kontext aufgezeigt, was für dich als Jurist:in im Asylrecht relevant werden kann bzw. wird.
 

1. Nationaler Kontext

a) Überblick

In Deutschland ist das Recht auf Asyl in der Verfassung - Art. 16a GG - niedergeschrieben. Das Asylrecht ist damit das einzige Grundrecht, das nur Ausländer:innen zusteht. Die allgemeine Rechtsgrundlage in Deutschland für die Anerkennung als Asylberechtigte:r ist folglich Art. 16a GG. 

Wie genau dieser Anerkennungsprozess, also das Asylverfahren, ablaufen soll, regeln die folgenden Gesetze: Auf Bundesebene ist das wohl bekannteste und auch wichtigste Regelwerk das Asylgesetz (AsylG), welches unter anderem die Schutzgewährung, Verfahren rund um den Asylantrag sowie die Unterbringung von Schutzsuchenden beinhaltet. 
Daneben ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), welches insbesondere der Steuerung des Zuzuges von Ausländer:innen dient, für die Rechtsberatung im Asylrecht maßgeblich.

Auch Bundesgesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Sozialgesetzbuch (SGB) müssen bei der juristischen Beratung in Asylverfahren herangezogen werden.
 

b) Asylberechtigte, Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz 

Der Schutzstatus wird im Asylgesetz in drei Gruppen unterteilt: Asyl (§ 2 AsylG), Flüchtlingsstatus (§ 3 AsylG) sowie subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG).

Wie können diese verschiedenen Fallgruppen für dich als Jurist:in bei der Mandatsbearbeitung relevant werden? 

Sobald Deutschland für Asylverfahren zuständig ist, müssen Schutzsuchende auch in den Anwendungsbereich des Asylrechts fallen. Somit ist die persönliche Eigenschaft i.S.d. §§ 2-4 AsylG zu überprüfen.

§ 2 AsylG regelt hier die Rechtsstellung Asylberechtigter. Die Anforderungen an eine Anerkennung als Asylberechtigte:r ist eine politische Verfolgung. Sobald Asylberechtigte anerkannt sind, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für vorerst drei Jahre. Der Schutzumfang für den Status des Asyls wird juristisch restriktiv ausgelegt, die Anforderungen sind also sehr hoch.

Der Schutz nach § 3 AsylG, welcher die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft normiert, ist weiter und umfangreicher gefasst und soll vor allem den internationalen Schutz abdecken. Hiernach müssen Schutzsuchende zwar keine politisch Verfolgten sein – für die juristische Prüfung ergeben sich dennoch folgende Tatbestandsvoraussetzungen:

  1. Objektive Gefahreneinschätzung (Ein Nachweis begründeter Furcht ist hier ausreichend)
  2. Begründete Furcht - ausführlicher in § 3a AsylG geregelt (zum Beispiel die Anwendung von physischer Gewalt im Fluchtland oder eine Verfolgung aufgrund der Religion)
  3. Aufenthalt außerhalb des Heimat- oder Aufenthaltsstaat

Eine zweite Variante der internationalen Schutzgewährung ist in § 4 AsylG durch den sogenannten subsidiären Schutz geregelt. § 4 AsylG ist für die Fälle gedacht, in denen Schutzsuchende weder asylberechtigt noch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen, eine schwere Menschenrechtsverletzung dennoch vorliegt. Statt der Verfolgung wird beim subsidiären Schutz das Merkmal eines ernsthaften Schadens vorausgesetzt – darunter fallen etwa die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder die Bedrohung des Lebens aufgrund eines bewaffneten (innerstaatlichen oder internationalen) Konflikts.

Im deutschen Asylrecht müssen Schutzsuchende also unter eine dieser drei Gruppen fallen, um als Asylberechtigte:r oder Flüchtling anerkannt zu werden.

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Art. 16a Abs. 1 GG

c) Duldung im Asylrecht 

Auch § 60 AufenthG könnte für dich im Asylrecht relevant werden: Hier wird das Abschiebungsverbot geregelt, die erste Möglichkeit, gegen die Abschiebung vorzugehen. Daneben gibt es aber ein weiteres Mittel gegen eine sofortige Abschiebung: Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, auch Duldung genannt. Die Rechtsfigur ist in § 60a AufenthG geregelt.
Rund um die Duldung entfachen aufgrund der Schwebelage und die rechtliche Unsicherheit in Deutschland immer wieder viele hitzige politische Debatten. Dieser Schwebezustand tritt ein, wenn die Voraussetzungen an eine Abschiebung zwar vorliegen, in dem Land, in das abgeschoben werden soll, jedoch Gefahren drohen, die eine Abschiebung nach § 60 AufenthG wiederum verhindern.

Der Duldungs-Tatbestand wurde nochmal in §§ 60b-60d AufenthG auf spezielle Fälle, wie zum Beispiel die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität, angepasst. Das bedeutet, dass auch diese Personen geduldet werden.

Gem. § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG ist neben den Ansprüchen auf Duldung auch die sogenannte Ermessensduldung möglich. Voraussetzung hierfür sind dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen, die die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass im Aufenthaltsgesetz das Verbot der Erwerbstätigkeit von “geduldeten” Personen geregelt ist: Darunter fallen unter anderem Schutzsuchende, die sich nur nach Deutschland begeben haben, um die dortigen Leistungen für Asylberechtigte zu erhalten. Der Status der Duldung kann unter Umständen sehr lange andauern – für diese zeit erhalten die betroffenen Personen ein Duldungsdokument als Ausweisdokument.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass nur ein kleiner Anteil an Schutzsuchenden dieser Gruppe zugeordnet werden würde, doch die Zahlen sagen heute etwas anderes: Ende 2023 waren ungefähr 242.600 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, etwa 194.000 davon Geduldete.*** Die öffentlichen Stellen und Gerichte müssen also einen enormen Verwaltungsaufwand  stemmen und die Verfahren gehen nur schleppend voran - Jurist:innen werden an dieser Stelle händeringend gesucht!
 

d) Ausländerstrafrecht 

Ein spezieller Bereich im Asylrecht, der praktisch sehr relevant werden kann, ist das Ausländerstrafrecht – hier werden unter anderem die strafrechtlichen Tatbestände, die für Schutzsuchende greifen, aufgelistet. 

So wird beispielsweise die illegale Einreise oder der illegale Aufenthalt unter Strafe gestellt und bei Verstoß mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt. Wird gegen § 95 Abs. 2 AufenthG, der unter anderem auch das Ausländerstrafrecht regelt, verstoßen – beispielsweise einreisen trotz Einreise- und Aufenthaltsverbot - droht eine Freiheitsstrafe von bis zu Jahren.

Arbeitest du als Jurist:in im Ausländerstrafrecht, solltest du stets auch ein Augenmerk auf das europäische und internationale Recht richten. Denn die Folgen von einer fehlerhaften Beratung in Ausländerstrafrecht-Verfahren sind nicht unerheblich: Es kann zu Problemen bei der Einbürgerung oder sogar zu einer Ausweisung kommen. 

In deiner Verteidigungsstrategie solltest du als Strafverteidiger:in im Ausländerrecht deshalb auch immer die langfristigen Folgen auf das Aufenthaltsrecht im Blick haben.

2. Europäischer Kontext 

Auch für die Europäische Union ist ein gemeinsamer – politischer sowie rechtlicher – Nenner hinsichtlich des Asylrechts und Asylsystems unausweichlich. 

Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 GrCh verankert – hier wird wiederum auf das Genfer Abkommen, die GFK, verwiesen. Auch Art. 19 GrCh schützt – soweit entsprechende Tatbestandsmerkmale erfüllt sind – vor Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. 

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf eine gemeinsame Asylpolitik geeinigt. Das Prinzip von fairen und wirksamen Asylverfahren bildet die Basis des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Bereits seit über zwanzig Jahren arbeitet die EU an diesem gemeinsamen System, indem verschiedene Rechtsakte und Vorschriften erlassen wurden. Diese bilden die Grundlage für den Flüchtlingsschutz und die Solidarität für Schutzsuchende in der Union. Das GEAS deckt jedoch “nur” die europarechtliche Seite der Asylthematik ab, die erlassenen Verordnungen waren aber für die erzwungene Umsetzung eines solidarischen Asylrechts in manchen Mitgliedstaaten notwendig.

Unter die erlassenen Verordnungen fallen unter anderem die Asylverfahrensrichtlinie (2013/32/EU), in der gemeinsame Verfahrensstandards festgelegt sind, sowie die Dublin-II-Verordnung. Die Dublin-II-Verordnung legt Kriterien für die Bestimmung des zuständigen (Flucht-)Mitgliedstaats fest. Halten sich Schutzsuchende also hiernach in einem falschen Mitgliedstaat auf, so müssen sie an den jeweiligen zuständigen Staat verwiesen werden–in der Praxis bringt diese Verordnung jedoch viele Umsetzungsschwierigkeiten mit sich. 
 

3. Völkerrechtlicher Kontext 

Auf völkerrechtlicher Ebene gibt es eine wegweisende Rechtsgrundlage, auf der viele Gesetze und Verordnungen basieren: Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die nach dem zweiten Weltkrieg, am 28. Juli 1951 verabschiedet wurde, ist bis heute das wohl wichtigste internationale Abkommen für den Flüchtlingsschutz. Der offizielle Titel lautet „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge”. Die damals erlassene Konvention beschränkte sich hauptsächlich auf europäische Flüchtlinge und wurde im Jahr 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung von Flüchtlingen” auf globale Ausmaße erweitert.

Nach Art. 1 der GFK ist ein „Flüchtling” eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...].”

Durch diese Konvention werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die objektiven Vorgaben des Flüchtlingsschutzes zu beachten.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist kein eigener Artikel mit dem Recht auf Asyl vorhanden. Jedoch wird in der Rechtsprechung des EGMR eine wertende Gesamtbetrachtung des Art. 3 EMRK – dem Verbot der Folter – vorgenommen. Der Wortlaut des Artikels gibt einen Verletzungstatbestand bei Flüchtlingen nicht her, aber in extremen Ausnahmefällen wird eine soziale Not angenommen. Zum Beispiel wurde 2015 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine Abschiebung einer Familie mit kleinen Kindern nach Afghanistan eine Verletzung des Art. 3 EMRK darstellt, obwohl kein konkreter Fall von Folter vorlag.

Asylrechtsreformen im Überblick

Da sich das deutsche Asylrecht vor allem seit 2014 ständig ändert, kannst du dir anhand des folgenden Zeitstrahls einen Überblick verschaffen:

November 2014

Asylbewerberleistungsgesetz wird reformiert – Grundleistungen werden angehoben; Jobsuche schon nach 3 Monaten möglich

August 2015

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wird erlassen

Oktober 2015

Asylpaket I wird verabschiedet – unter anderem Verfahrensstrategien geregelt und Zahlung

März 2016

Asylpaket II wird verabschiedet – Verschärfung Asylrecht (viele Eilverfahren über Abschiebungen); Ausweisungsrecht wird verschärft

August 2016

Integrationsgesetz tritt in Kraft - u.a. können Asylbewerber:innen zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden

Juli 2017

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wird erlassen - Betrifft Abschiebehaft und v.a. Geduldete

August 2019

Abschiebungssystem wird verschärft; Gesetz zur besseren Umsetzung der Ausreisepflicht

Juni 2023

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird entschieden – Wirksamer Grenzschutz; Prüf- und Rückführungsverfahren sollen maximal sechs Monate dauern

Februar 2024

Rückführungsverbesserungsgesetz wird beschlossen - Rückführungen sollen effektiver durchgeführt werden

Dieser Zeitstrahl stellt nur die größten Veränderungen und Reformen dar – es wird also schnell klar: Das Asylrecht ist sehr schnelllebig und viele rechtliche Faktoren ändern sich in kürzester Zeit. Für dich als Jurist:in im Asylrecht ist es daher wichtig, einen ganzheitlichen Blick auf das nationale und europäische Recht sowie das Völkerrecht zu haben. Auch politische Veränderungen spielen für die juristische Arbeit im Asylrecht eine große Rolle.

Berufsmöglichkeiten für Jurist:innen

Durch die vielen Asylverfahren (s.o.) gibt es für Jurist:innen in verschiedenen Bereichen die Möglichkeit, neu bzw. quer einzusteigen. 

Der erste Arbeitgeber im öffentlichen Bereich für Asyl- bzw. Migrationsrecht ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Volljurist:innen sind ein wichtiges Standbein der Behörde - hier kannst du sowohl klassisch juristisch aber auch gestalterisch mit Blick auf die Gesetzeslagen tätig werden. 

Ein weiterer öffentlicher Arbeitgeber, der insbesondere in den Jahren 2014-2016 stark belastet wurde, sind die Verwaltungsgerichte. Hier hast du die Möglichkeit, als Richter:in in Asylsachen zu entscheiden. Je nach Größe des Verwaltungsgerichts gibt es eine eigene Abteilung für Asylverfahren, auf die du dich dann gesondert bewerben kannst.

Möchtest du den Asylsuchenden selbst zur Seite stehen? Dann bietet sich die juristische Arbeit in einer Kanzlei im Asyl- und Migrationsrecht hervorragend an. 

Seit 2016 ist auch der Fachanwaltstitel für Migrationsrecht fest in der Fachanwaltsordnung (FAO) - § 14p FAO - verankert. Grundsätzlich wird das Asylrecht vom Ausländer- bzw. Migrationsrecht unterschieden; im Fachanwaltstitel sind aber alle Kenntnisse vereint. Nach § 14p FAO müssen neben dem Verständnis nationaler Bestimmungen auch unions- und völkerrechtliche Regelungen sowie die wichtigsten Konventionen rund um den internationalen Flüchtlingsschutz durchgearbeitet werden. Dieser Fachanwaltstitel ist natürlich kein Muss in der Branche, ist aber ein gern gesehener Zusatz bei Rechtsanwält:innen.

Sowohl Großkanzleien als auch kleinere spezialisierte Boutiquen bieten die Beratung im Asyl- und Migrationsrecht an. Als Jurist:in kannst du deinen Mandant:innen entweder bereits von Beginn an bei den Asylverfahren zur Seite stehen oder bei einem abgelehnten Asylgesuch versuchen, existenzielle Bedenken zu mindern.

Awet Tesfaisus spricht mit uns im New Lawyers Podcast (Folge 88 - voraussichtliches Erscheinungsdatum: 19.06.) über ihre Zeit als Anwältin im Migrationsrecht - über die Situation der juristischen Beratung im Asylrecht sagt sie folgendes: „[...] es sind zu wenige Jurist:innen, die das machen wollen, weil das finanziell nicht ganz so attraktiv ist. Dann fehlt oftmals ein Verständnis für den kulturellen Background und das müssen nicht unbedingt Menschen sein mit eigener Migrationsgeschichte. Man kann sich die Kenntnisse auch aneignen.”
 

Das Asylrecht ist ein sehr komplexer Bereich und fordert einen grenzüberschreitenden Rechtsblick - denn nicht nur nationales Recht ist einschlägig, sondern viele europäische sowie völkerrechtliche Grundlagen nehmen einen enormen Stellenwert ein. Wenn du gerne Schutzsuchende bei der Einreise bzw. dem Asylverfahren unterstützen möchtest und die Beratung im nationalen und internationalen Recht anstrebst, ist die Arbeit im Asylrecht genau das Richtige für dich! Dabei solltest du dich aber nicht vor der Einarbeitung in verzwickte und komplizierte Sachverhalte scheuen – zudem ist aufgrund der Dauer der einzelnen Verfahren auch ein ausdauerndes Gemüt hilfreich. 

* Statista: Anzahl der Asylanträge in Deutschland von 2014 bis 2024
** BAMF: Artikel zu Asylberechtigung v. 22.06.2023
*** Mediendienst Integration: Artikel zu Duldung