Die Misserfolgsgaranten
Wer die wichtigsten Bezüge der Rechtssystematik nicht verstanden hat, macht sich bei jeder Klausur konkurrenzunfähig und landet schnell auf dem 3-Punkte-Stapel.
Im Zivilrecht ist beispielsweise die Wahl der falschen Anspruchsgrundlage oder die Missachtung des Abstraktionsprinzips besonders gravierend. Im Strafrecht macht man sich schnell unbeliebt, wenn man Definitionen nicht vollumfänglich wiedergeben kann oder im öffentlichen Recht bereits zu Beginn die falsche Klageart wählt.
Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, die vermeintlich einfachen und längst bekannten Grundlagen regelmäßig zu wiederholen und während der Klausur nicht den Blick für „das große Ganze“ und die eigentliche Intention einer Klage oder die Frage nach einem Anspruch zu vergessen.
→ Tipp: Gegen das Vergessen (und die Angst davor) kann eine Wiederholungsroutine mithilfe von Karteikarten nützlich sein. Wer seine Karteikarten gerne am PC erstellen, speichern und wiederholen will, sollte mal einen Blick auf die kostenlose Software „Anki“ werfen. In einem interessanten Interview mit Thomas Kahn wurde unter anderem darauf genauer eingegangen.
„Ich habe gerade mal die Zulässigkeit geschafft!“
Keine Frage – die Zeit für die Bearbeitung einer juristischen Klausur ist für gewöhnlich immer extrem knapp bemessen. Trotzdem bleibt es – gerade auch mit Blick auf fünfstündige Examensklausuren – extrem wichtig, das eigene Zeit anagement früh in den Griff zu bekommen.
Denn wer seine Klausurenbearbeitung nicht abschließt oder wichtige Schwerpunkte unbehandelt lässt, für den sind normalerweise (wenn überhaupt) nur noch ausreichende Notenpunkte erreichbar. Dabei ist es für ein gelungenes Zeitmanagement entscheidend, regelmäßig selbstständig „unter Druck“ Klausuren zu schreiben und auch an Probeklausuren teilzunehmen. Nur eine realistische, praxisnahe Klausurenbearbeitung unter Anspannung und Zeitdruck kann dem Anspruch einer echten Prüfungssituation genügen.
Bei einem weitgehend bekannten Klausurenaufbau – beispielsweise im Öffentlichen Recht – empfiehlt es sich auch, im Voraus einen genauen Zeitplan zu erstellen. Bei einer Gesamtbearbeitungszeit von 120 Minuten muss die Zulässigkeit spätestens nach 45 Minuten abgeschlossen sein, damit der Begründetheit – die fast immer als Schwerpunkt der Klausur bewertet wird – genügend Aufmerksamkeit geschenkt werden kann.
Bei anderen Klausuren sollten zumindest grobe zeitliche Rahmen gesetzt werden: Zum Beispiel wie lange man sich Zeit für die Einarbeitung in den Sachverhalt und die Lösungsgliederung nimmt. All das bringt natürlich nur etwas, wenn man ein solches Zeitmanagement schon vorher im Rahmen von Klausurensimulationen eingeübt hat.