5. Kritik am BGB-Entwurf
Nach seiner Veröffentlichung stieß der Erste Entwurf auf deutliche Kritik. Dabei ging es nicht nur um einzelne Vorschriften, sondern um die grundsätzliche Ausrichtung des geplanten Gesetzbuchs.
Zu abstrakt und zu wenig verständlich
Kritiker bemängelten vor allem die komplizierte Sprache und das abstrakte System. Zahlreiche Verweise und juristische Fachbegriffe machten den Entwurf selbst für Fachleute anspruchsvoll. Für Menschen ohne juristische Ausbildung war er kaum zugänglich.
Darin zeigte sich ein Konflikt, der das BGB bis heute begleitet: Es sollte möglichst präzise und auf viele unterschiedliche Fälle anwendbar sein. Gleichzeitig entfernte sich seine Sprache dadurch stark vom allgemeinen Sprachgebrauch.
Zu stark vom römischen Recht geprägt
Der Rechtswissenschaftler Otto von Gierke kritisierte, dass der Entwurf zu stark auf dem römischen Recht und der Pandektenwissenschaft beruhte. Deutsche Rechtstraditionen und gemeinschaftsbezogene Gedanken seien dagegen zu wenig berücksichtigt worden.
Sein Urteil fiel entsprechend deutlich aus:
„Was er uns bietet, das ist in seinem letzten Kern ein in Gesetzesparagraphen gegossenes Pandektenkompendium.“
Gierke störte sich außerdem an der starken Betonung von Eigentum, Vertragsfreiheit und individueller Privatautonomie. Er forderte für das Privatrecht einen „Tropfen sozialistischen Öles“ – also zumindest ein Mindestmaß an sozialem Ausgleich.
Zu wenig Schutz für wirtschaftlich Schwächere
Auch der österreichische Jurist Anton Menger kritisierte den Entwurf aus sozialer Perspektive. Das Gesetz ging grundsätzlich davon aus, dass sich freie und gleich starke Personen gegenüberstanden und ihre Interessen selbst durch Verträge regeln konnten.
In der Realität waren die wirtschaftlichen Voraussetzungen jedoch sehr unterschiedlich. Arbeiter, Mieter und andere wirtschaftlich schwächere Personen besaßen häufig deutlich weniger Verhandlungsmacht. Auf diese sozialen Unterschiede gab der Entwurf nur begrenzte Antworten.
Kritik aus der Frauenbewegung
Auch Frauenrechtlerinnen wandten sich gegen den geplanten Inhalt des BGB. Besonders umstritten war das Ehe- und Familienrecht, das dem Ehemann eine klare Vorrangstellung einräumte.
Die Frauenbewegung forderte unter anderem mehr Selbstbestimmung für Ehefrauen, bessere Rechte für Mütter und eine stärkere rechtliche Gleichstellung innerhalb der Familie. Mit diesen Forderungen konnte sie sich allerdings nur sehr begrenzt durchsetzen.
Das 1900 in Kraft getretene Familienrecht blieb von einem patriarchalischen Ehebild geprägt. Der Ehemann durfte in gemeinsamen Angelegenheiten grundsätzlich entscheiden und konnte unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Arbeitsverhältnis seiner Frau beenden. Auch bei der elterlichen Sorge besaß der Vater eine privilegierte Stellung.
Die Entstehung des BGB war damit nicht nur ein wissenschaftliches Großprojekt. In den Auseinandersetzungen um das Gesetzbuch spiegelten sich auch die sozialen und politischen Konflikte des Kaiserreichs.