Nicht auf die Richterbank wegen des Kopftuchs
Bis zu dieser beeindruckenden Karriere war es ein langer Weg. Schon in der Schule wusste Fatima Hussain, dass sie einmal Jura studieren möchte. Besonders fasziniert hatte sie als Schülerin die Gleichheit vor dem Recht – fast ein wenig ironisch, wenn man den Erfahrungen lauscht, die sie ihrem Referendariat machte. Weil sie ein Kopftuch trägt, durfte sie während ihrer Zivilstation im Gegensatz zu ihrer Mitreferendarin nicht auf der Richterbank sitzen, sondern musste im Zuschauerbereich bleiben. Nicht nur gab ihr dies das Gefühl, dass sie dort nicht hingehörte, auch im Studium hatte sie dadurch Nachteile: So musste sie schriftlich bestätigen, dass sie bestimmte Leistungen nicht erbringen darf, welche dann mit null Punkten bewertet werden. Unterstützung von anderen Referendar:innen bekam sie nicht – viele trauten sich nicht an das Thema heran, wussten nicht, wie sie damit umgehen sollten.
Auch bei der Jobsuche spielen ihr Name und ihre äußere Erscheinung eine Rolle. Menschen mit Migrationsgeschichte und ausländischem Namen müssten sich bei gleicher Qualifikation öfters bewerben, um einen Job zu finden, erklärt sie – ähnlich wie auf dem Wohnungsmarkt. Eine Szene ist dafür besonders bezeichnend: Aufgrund ihrer guten Examina erhielt Hussain einen Anruf vom JPA, bei dem sie gefragt wurde, ob sie sich vorstellen könnte, Richterin zu werden. Hussain musste das Angebot ablehnen – wegen des Kopftuchs darf sie kein Richteramt innehaben.
Ob der Fachkräftemangel zu mehr Toleranz führen könnte, bleibt abzuwarten. „Unternehmen und Kanzleien werden es sich einfach nicht mehr leisten können, gewisse Vorurteile und Biases weiterzutragen“, glaubt Hussain. Beim Staatsdienst würden aber auch andere Faktoren eine Rolle spielen, dort sei es eher eine politische Frage. Und mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen befürchtet Hussain, dass der Fachkräftemangel in der Justiz nicht ausreichen wird, um Veränderungen zu bewirken.