Es gibt viele klassische Rechtsgebiete, mit denen typischerweise Jurist:innen befasst sind. Filmrecht gehört definitiv nicht dazu. Dabei ist Filmrecht als Teil des Medienrechts besonders interessant, da klassische rechtliche Fachgebiete mit filmrechtlichen Fragestellungen verbunden werden.
So ergibt sich ein vielfältiges und spannendes Rechtsgebiet. Was Filmrecht inhaltlich bietet, soll anhand von ausgewählten Teilbereichen des Filmrechts (Vertragsrecht, Jugendschutz und FSK, Musik- und Titelrecht) dargestellt werden. Vielleicht lohnt sich - für den einen oder anderen - eine Spezialisierung auf das Filmrecht als ideale Verbindung von Hobby, Interesse und Beruf.
Filmrecht als Rechtsgebiet
Filmrecht ist ein Teil des Medienrechts. Weitere Teilgebiete sind etwa das Musikrecht, das Theaterrecht und auch das Fotorecht. In einer Definition ausgedrückt, versteht man unter dem Filmrecht rechtliche Belange im Genre des Films, die sich beispielsweise mit der Gestaltung, Verwertung und der Aufnahme von Filmen beschäftigen.
Besonders wichtig im Zusammenhang mit Filmrecht sind weiterhin bestimmte Film- und Markenrechte, das Arbeitsrecht sowie Urheber- oder Persönlichkeitsrechte. Auch das Steuerrecht kann relevant werden. Des Weiteren ergeben sich wegen der Vielzahl von Beteiligten rechtlich-komplexe Fragestellungen, die teilweise auch über das deutsche Recht hinausgehen.
Je nach zeitlichem Anknüpfungspunkt ergeben sich so unterschiedliche rechtliche Probleme. Relevante Zeiträume sind etwa die aufwändige Planung, Produktion, Ausstrahlung und Vermarktung im Anschluss an die Ausstrahlung von Filmen. Hier sind vor allem Kino- und Fernsehrechte rechtlich bedeutsam. Auch die Vorbereitung von Filmen und Verträgen mit Schauspielern muss auch von rechtlicher Seite gut aufbereitet werden.