Veränderungen sind Juristen ein Dorn im Auge – diesen Eindruck könnte man zumindest gewinnen, wenn man einen Blick auf die Neuerungen im Jurastudium der letzten Jahre und Jahrzehnte wirft. Aufgrund der Corona-Pandemie ist dann in Sachen Digitalisierung doch einmal etwas passiert: Statt Präsenzunterricht gab es jetzt auch Online-Vorlesungen und digitale Lernmethoden fanden den Weg in den Studienalltag. Nicht alle Studentinnen und Studenten gefiel diese Veränderung: Berechtigterweise, denn die plötzliche Umstellung war für viele eine Belastung. Nichtsdestotrotz soll das Jurastudium digitaler und moderner werden. Das zeigt eine der neusten Änderungen im DRiG. Diese ebnet nun den Weg für die Durchführung von E-Examen.
Endlich in der Gegenwart angekommen?
Tippen statt kritzeln: Die Anpassung des DRiG ermöglicht es den Ländern nun, elektronische Examen anzubieten. Für jeden Jurastudenten, der sich vor Krämpfen in der Hand fürchtet oder dessen Schrift so unleserlich ist, dass der Korrektor diese nur mit Mühe entziffern kann, bedeutet diese Änderung eine große Erleichterung. Ob sie diese Option nutzen möchten oder nicht, ist den Ländern überlassen. Einige von ihnen – zum Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen – arbeiten bereits an der Einführung, kämpfen aber teilweise mit Problemen bei der Umsetzung. So müssen zum Beispiel einheitliche Laptops sowie eine Prüfungssoftware zur Verfügung gestellt werden. Andere Länder wie Sachsen sind da schon weiter: 2020 absolvierten 140 Studentinnen und Studenten das Examen im Rahmen eines Pilotprojekts am Laptop – das waren 90 % aller Teilnehmer.
Die Digitalisierung des Examens soll nicht nur eine zeitgemäßere und praxisnähere Lösung darstellen – welcher Jurist verfasst heutzutage noch seitenlange Texte per Hand? - sondern soll es auch einfacher machen, bereits geschriebene Passagen anzupassen oder zu löschen, ohne dass der Korrektor dies bemerkt. Auch die faire Bewertung kann die digitale Form verbessern: Unleserliche Passagen sowie die (unterbewusste) Benachteiligung von Studentinnen oder Studenten aufgrund der Handschrift gehören so der Vergangenheit an.
Bedenken gibt es jedoch auch in die andere Richtung. So weisen Kritiker darauf hin, dass mit einem elektronischen Examen ein unfairer Vorteil für Studentinnen und Studenten entstehen könnte, welche das Zehn-Finger-System beherrschen. Diese Fähigkeit müsste demnach an der Universität in entsprechenden Kursen erlernt werden können.