Welche Arten von Notaren gibt es?
Die Bezeichnungen für Notare unterscheiden sich – deren Aufgaben, Pflichten und Befugnisse hingegen nicht. Im Grunde unterscheidet sich die Bezeichnung und damit auch der Werdegang anhand des Bundeslandes bzw. der Region.
Es gibt das sogenannte „Nur-Notariat“, bei dem der Notar ausschließlich als Notar tätig ist und das „Anwalts-Notariat“, bei dem ein Notar gleichzeitig auch als Anwalt tätig ist.
Im Süden und Osten der Republik sind Notare lediglich als solche tätig. Berlin ist dabei die Ausnahme, denn dort gibt es das Anwaltsnotariat. In Hessen, großen Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein ist hingegen das Anwaltsnotariat die Regel. Hamburg bildet im Norden gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hierbei die Ausnahme.
Unabhängig von den verschiedenen Formen des Notariats haben alle Notare jedoch bundesweit die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und sie unterliegen auch denselben Pflichten, die aus ihrem Amt entstehen.
Deutschlandweit gibt es ca. 1.500 hauptberufliche Notare und ungefähr 5.600 Anwaltsnotare. Eine regelmäßig aktualisierte Statistik mit den Zahlen der letzten Jahre gibt es bei der Bundesnotarkammer online abrufbar.
Was unterscheidet Anwaltsnotare von hauptberuflichen Notaren?
Die Pflichten und Zuständigkeiten sind dieselben, dennoch gibt es natürlich Unterschiede zwischen den Notarformen.
In Deutschland ist das Notarwesen so geregelt, dass immer nur so viele Notare bestellt werden, wie man sie auch wirklich braucht.
Die Situation ist daher vergleichbar mit der von Apothekern. Es handelt sich somit um eine sehr regulierte Berufsgruppe, die gleichzeitig natürlich auch von gesetzlichen Regularien, insbesondere der Notarpflicht bei bestimmten Rechtsangelegenheiten, profitiert.
Für ein bestimmtes Gebiet wird daher die Anzahl von Notaren festgelegt und diese „müssen“ dann mit den Einkünften aus dem entsprechenden Gebiet auskommen. Die Gebühren, die ein Notar verlangen kann, sind ähnlich wie die von Anwälten bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmt.
Der Anwaltsnotar profitiert somit von der Möglichkeit, neben seinen Einnahmen als Notar auch als freiberuflicher Anwalt tätig sein zu können.
Gleichzeitig muss er natürlich seinen notariellen Pflichten, die sich aus seiner Bestellung zum Notar ergeben, stets nachzukommen. Der Anwaltsnotar hat somit einen höheren Aufwand, bei tendenziell größeren Verdienstmöglichkeiten. Dem entgegen wirkt allerdings die Tatsache, dass einem Anwaltsnotar selbstverständlich auch kleinere bzw. weniger lukrative Gebiete zugewiesen werden können, da diese nicht ausschließlich mit diesen Einkünften rechnen müssen.