1. Law Clinics und studentische Rechtsberatung
Law Clinics oder zu Deutsch studentische Rechtsberatung ist ein Konzept, welches erst spät in Deutschland Fuß gefasst hat. In den USA betätigen sich Jurastudenten schon seit den 1960er-Jahren in dieser Praxisform und sammeln erste Beratungserfahrung und tun gleichzeitig etwas Gutes.
Hierzulande sind diese Rechtsberatungsformen erst mit der Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) 2008 erlaubt und ermöglichen eine kostenlose Rechtsberatung unter Aufsicht eines Volljuristen. Die Universität Gießen ergriff als Erste diese Möglichkeit. Ihr folgten bald Hamburg, Köln, München, Regensburg, Berlin, Leipzig und weitere Städte. Die Studenten fungieren als erste Anlaufstelle und bieten Erste Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten an. Meist werden allgemein zivilrechtliche Anliegen bearbeitet, in Passau gibt es mittlerweile auch eine Law Clinic zum Informations- und Medienrecht.
Mit einem besonderen sozialen Einschlag arbeiten die Refugee Law Clinics, die sich auf Asyl- und Migrationsrecht konzentrieren und insbesondere in den letzten Jahren einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Situation zahlreicher Flüchtlinge beigetragen haben. Da diese spezielle Art der Rechtsberatung ein Fachgebiet abdeckt, das im universitären Curriculum meist nicht enthalten ist, wird das Engagement mit einem Ausbildungslehrgang durch Praktiker und Professoren begleitet.
2. Sozialberatung
Mit einem ähnlich sozialen Anspruch arbeiten Sozialberatungen. Sie setzen jedoch viel niedrigschwelliger an: Die Klienten können selbst mit ihren behördlichen Formularen kommen und diese gemeinsam mit den Beratern ausfüllen. Auch Anliegen rund um Sozialansprüche, Mietprobleme oder ähnliches werden hier vorgetragen und bearbeitet.
Klassische Anbieter einer solchen Sozialberatung sind die Caritas, Diakonie oder AWO, natürlich immer abhängig von der jeweiligen Stadt. Als erste Ansprechpartner für potentielle Freiwillige sind diese Verbände genau richtig. Studierende lernen hier viel über Sozialrecht und wie Behörden und Ämter funktionieren. Sie lernen vor allem, welche Schwierigkeiten und Herausforderungen Menschen begegnen können.
Zwar werden auch diese Themengebiete im Studium selten behandelt, jedoch lässt sich vieles lernen, sobald man sich damit auseinandersetzt – getreu nach dem Motto „learning by doing“. Meist stehen auch erfahrene Berater zur Verfügung, bei denen junge Engagierte zunächst einmal hospitieren und lernen können.
3. Engagement beim Weißen Ring e.V.
Der Weiße Ring e.V. ist ein bundesweiter Verein, der sich für Opferhilfe und Opferschutz einsetzt. Konkret bedeutet dies, dass sich Helfer des Weißen Rings, Opfern von Straftaten annehmen und diese in Form von persönlicher Betreuung, menschlichem Beistand, Zuwendung und Anteilnahme unterstützen.
Darüber hinaus werden sie mit den notwendigen Informationen in ihrer Situation versorgt und sollen darüber aufgeklärt werden, wie der weitere Weg in ihrem Fall aussehen kann und soll. Der Verein blickt auf 40 Jahre Erfahrung zurück und 420 Außenstellen bieten direkte Anlaufstellen für Opfer, aber auch Ehrenamtler, die sich engagieren und Opfern zu ihren Rechten verhelfen möchten.
Abseits vom materiellen Strafrecht kommt man hier in Berührung mit allgemeinen Opferrechten, Rechten im Strafverfahren oder Rechten auf Schadensersatz und Entschädigung. Gleichzeitig sind diese Rechte immer verbunden mit einem ganz persönlichen Schicksal.
Wer gerade frisch aus der Strafrechtsvorlesung an der Uni kommt, muss hier schnell lernen, dass hinter den Paragraphen nicht irgendwelche anonymisierten Täter- und Opferrollen im Sachverhalt stehen, sondern echte Menschen mit ihren Ängsten, Schicksalen und Bedürfnissen. Engagieren können sich in diesem Verein sowohl Studierende als auch Volljuristen oder Referendare.