Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

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Über Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Organisation

In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden. Zugleich engagiert sie sich in zahlreichen Förderprojekten für eine vielfältige Musikkultur. Im Interesse ihrer Mitglieder setzt sie sich im politischen Raum für ein zukunftsorientiertes Verständnis des Urheberrechtes ein und trägt dazu bei, in der Gesellschaft das Bewusstsein für den Wert kreativer Leistungen zu schärfen. Davon profitieren nicht nur über 80.000 GEMA-Mitglieder, sondern fast zwei Millionen Rechteinhaber aus aller Welt, die die GEMA auf Basis von Repräsentationsverträgen mit Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern vertritt.

Das zentrale Organ der GEMA ist die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung. Teilnahme- und entscheidungsberechtigt sind rund 4.000 ordentliche GEMA-Mitglieder, die sich hauptberuflich dem Musikschaffen widmen. Hinzu kommen 64 Delegierte, die von den derzeit rund 74.000 außerordentlichen GEMA-Mitgliedern bestimmt werden und deren Interessen einbringen. Die Mitgliederversammlung trifft Beschlüsse zu aktuellen Entscheidungen und zukünftigen Entwicklungen der GEMA. Sie legt darüber hinaus den Verteilungsplan für die Lizenzeinnahmen der Musikurheber und -verleger fest. Zu ihren Aufgaben zählt ebenso, aus ihren Reihen die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEMA zu wählen.

Der Aufsichtsrat ist als Lenkungs- und Kontrollorgan der GEMA ausschließlich mit Mitgliedern aus den drei Berufsgruppen Komponisten, Textdichter und Verleger besetzt. Die GEMA-Satzung legt fest, dass sechs Komponisten, fünf Verleger und vier Textdichter den Aufsichtsrat bilden. Jede Berufsgruppe benennt zudem zwei Stellvertreter. Der Aufsichtsrat begleitet die Arbeit des Vorstands und entscheidet über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen der GEMA-Geschäftspolitik.

Der Vorstand der GEMA verantwortet das operative Geschäft und damit die wirtschaftliche Entwicklung der GEMA. Er ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung jährlich einen Transparenzbericht vorzulegen.
Verschiedene Ausschüsse treiben unter aktiver Beteiligung der Mitglieder und Gremienvertreter organisationsinterne Fragestellungen sowie juristische und marktorientierte Themen und Aktivitäten der GEMA voran.

Die Beschreibung wurde der Website von Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) entnommen.
Zuletzt geändert am 23/06/2022

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