Zentralabteilung
Diese Abteilung ist für die "Rahmenbedingungen" zuständig, damit die Arbeit des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie "funktioniert". Wie jede andere Behörde oder auch wie Betriebe in der freien Wirtschaft benötigt auch dieses Ministerium Organisationseinheiten, die Personal-, Haushaltsangelegenheiten oder Angelegenheiten des inneren Dienstes wahrnehmen. Die Zentralabteilung besteht aus den folgenden Referaten:
Soziales, Frauen und Familie
Die Sozialabteilung des Ministeriums bearbeitet insbesondere die Fragen von älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen. Die Abteilung trägt dazu bei, dass Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen bei der Überwindung ihrer Probleme geholfen wird. Hinzu kommt die Koordinierung von Fragen in den verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:
Arbeit und Qualifizierung
In der Abteilung „Arbeitsmarkt und Qualifizierung“ werden vor allem Fragen der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, der Aus- und Weiterbildung sowie der Fachkräftesicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Thüringen bearbeitet. Das schließt die Koordinierung und Steuerung von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderprogrammen des Ministeriums ein, die aus Geldern des Landeshaushalts und dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Darüber hinaus werden Angelegenheiten bearbeitet, die die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen und das Tarifregister geführt.
Gesundheit
In der Gesundheitsabteilung werden Grundsatzangelegenheiten der Gesundheitspolitik, Fragen des Pharmaziewesens und der Sozialversicherung bearbeitet. Darüber hinaus ist die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Krankenhausplans eine weitere Aufgabe. Weitere Zuständigkeiten bestehen für die Koordinierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Psychiatrische Versorgung, die Planung von Maßnahmen und Projekte im Bereich der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sowie für Grundsatzfragen der Gesundheitsförderung und –prävention.
Arbeitsschutz, Lebensmittel- und Veterinärüberwachung
Diese Abteilung koordiniert sämtliche Aufgaben aus dem Bereich Veterinärwesen, also u.a. Fragen des öffentlichen Veterinärwesens, die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, Angelegenheiten des Tierschutzes und der Tierarzneimittelüberwachung. Hinzu kommt die amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen sowie der Lebensmittelhygiene und der Fleischhygiene als zentrales Arbeitsfeld. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit, also Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.