Die Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sind vielfältig und ergeben sich aus dem Gesetz und sonstigen Rechtsnormen.
Unter anderem ist das EBA zuständig für die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur, die Eisenbahnaufsicht und die Bewilligung von verschiedenen Fördermitteln, welche der Bund für den Schienenverkehr zur Verfügung stellt sowie die Durchsetzung von Fahrgastrechten und verschiedene Aufgaben im internationalen Kontext. Weitere Informationen zu den Aufgaben des EBA finden Sie auch auf den nachfolgenden Seiten. Wenn Sie mehr wissen wollen, wählen Sie ein Thema aus.
Die Beschreibung wurde der Website von Eisenbahn-Bundesamt entnommen.