§15 FAO Fortbildung

Verfasst von Finn Holzky

§ 15 FAO: Die Pflicht zur Fortbildung für Fachanwälte

Voraussetzungen – Möglichkeiten – Anbieter

Wer seinen Fachanwaltstitel behalten möchte, der muss sich fortbilden. Was das bedeutet, und welche Anforderungen gestellt werden, erfahrt ihr in diesem Artikel. Vorab: Ein Teil der Fortbildung kann online absolviert werden. Die beiden größten Anbieter in diesem Bereich sind der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die BeckAkademie des Verlags C.H. Beck. Bei diesen könnt ihr Fachlehrgänge und Kursprogramme von A wie Arbeitsrecht bis V wie Verwaltungsrecht für verschiedene Fortbildungsseminare für Fachanwält:innen finden.

 

Vorteile des Fachanwalts vs. Pflicht zur Fortbildung

Ein Fachanwaltstitel ist sowohl von Seiten der Mandantschaft als auch von Arbeitgeberseite ein gern gesehener Zusatz bei Rechtsanwält:innen. Schließlich verkörpert dieser eine nachgewiesene Erfahrung und Expertise auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Neben einer bestandenen Prüfung und einem Lehrgang zum Fachanwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet sind nämlich auch eine vorgegebene Anzahl von bereits behandelten Mandaten in diesem Rechtsgebiet Grundvoraussetzung. Der Weg zum Fachanwalt ist somit die post-Examens-Spezialisierung, die das Studium zum Volljurist:innen bis dato nur in geringem Umfang ermöglicht. 

Doch ein Fachanwaltstitel kann nicht einmalig erworben und sodann mit Stolz getragen werden, denn der Paragraf 15 der Fachanwaltsordnung macht diesem Ansatz einen Strich durch die Rechnung. Vielmehr heißt es für Fachanwälte nicht nur „wer rastet rostet“, sondern „wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“. Denn wenn ein Fachanwalt seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt, verliert dieser seinen Titel und muss den Kreis der Fachanwälte wieder verlassen. 

Die Fortbildungsveranstaltungen des DAV und der BeckAkademie im Überblick

Das aktuelle Seminarprogramm des DAV

→ Arbeitsrecht § 15 FAO
→ Insolvenzrecht § 15 FAO
→ Alle Fachbereiche

Fortbildungszwang für Fachanwält:innen – auch in der Praxis?

Ausweislich des § 15 FAO müssen sich Fachanwält:innen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet jährlich fortbilden oder entsprechend publizieren. Die Gesamtdauer dieser jährlichen Fortbildung muss dabei mindestens 15 Stunden betragen und lediglich ein Drittel dieser Stundenzahl darf im Selbststudium erfolgen. Die Ausnahme für das Selbststudium gilt darüber hinaus auch nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

Die Fortbildungsmöglichkeiten sind da schon etwas freier gestaltet, denn neben der Möglichkeit des Publizierens werden insbesondere sowohl die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen als auch die Veranstaltung bzw. eine Dozententätigkeit zuzüglich der Vorbereitungszeit bei solchen Veranstaltungen akzeptiert.

Als besonders beliebt erweisen sich zunehmend Fortbildungsveranstaltungen, die gemäß des § 15 Absatz 2 FAO auch als nicht-präsenz Fortbildung ebenfalls anerkannt werden.

Insbesondere in Corona-Zeiten ist dies teilweise die einzige Möglichkeit zur Fortbildung. Doch auch im regulären Arbeitsalltag sind es häufig Zeit und Kosten für Reisen zu Veranstaltungen, die die Fortbildungen zum echten Belastungstest machen können. Selbstverständlich bedarf es auch für nicht-präsenz Fortbildungen bestimmter Standards, weshalb z.B. die Interaktionsmöglichkeit zwischen den Teilnehmern und dem Dozenten gewährleistet werden und ein Nachweis zur durchgängigen Teilnahme erbracht werden muss.

Aus diesem Grund haben sich insbesondere der DAV und die BeckAkademie auf dem Markt etabliert, die dafür sorgen, dass diese Standards eingehalten werden und die gleichzeitig die Sicherheit bei den Teilnehmern bieten, dass diese Fortbildungen auch von der zuständigen Rechtsanwaltskammer akzeptiert werden.

Einblicke in spannende Fachbereiche

Digitale juristische Fachseminare für Rechtsanwälte

Der Deutsche Anwaltverein bietet seine DAV Seminare für Fachanwälte sowohl online als auch analog an und kann dabei auf 40 Jahre Erfahrung zurückgreifen. Das Angebot der DeutschenAnwaltAkademie des DAV ist breit aufgestellt und bietet unter anderem auch die am meisten gesuchten Fortbildungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht an. Aber auch Fachanwält:innen für Insolvenzrecht, Steuerrecht oder Verwaltungsrecht können auf verschiedene Seminare zugreifen. Die Seminare werden flexibel gestaltet, so dass z.B. auch Fortbildungsabschnitte von nur 2,5 Stunden angeboten werden.

Die Weiterbildungsmaßnahmen können so bequem in den Arbeitsalltag eingebaut werden und die Fortbildungspflicht wird nicht zur Last. Angeboten werden natürlich ebenfalls Varianten zum Online-Selbststudium mit der vorgeschriebenen Lernkontrolle. Das Angebot für Fachanwaltslehrgänge ist dabei vollumfassend und kann hier eingesehen werden.

Ebenfalls seit vielen Jahren am Markt etabliert und als einer der Fachverlage schlechthin allen Jurist:innen bekannt, ist das Angebot von Beck. Die hauseigene BeckAkademie genießt einen guten Ruf und erfüllt mit ihren Fortbildungsangeboten ebenfalls alle Voraussetzungen des § 15 FAO. Die BeckAkademie bietet sowohl interaktive Live-Webinare als auch E-Learnings als zeit- und ortsunabhängige Form des Selbststudiums an. Angeboten werden ebenfalls alle gängigen Fachanwaltsausbildungen und zusätzlich ausgewählte Topveranstaltungen wie z.B. zum Ende des Jahres die Veranstaltung „Personalrecht zum Jahreswechsel“ für Arbeitsrechtler:innen. Wer sich für Live-Webinare oder weitere Veranstaltungen der BeckAkademie interessiert, der wird hier fündig!

Bei beiden Anbietern wird im Rahmen der Live-Seminare – sowohl online als auch analog vor Ort – besonderen Wert darauf gelegt, dass stets die Interaktion zwischen den Teilnehmenden und den Dozenten aber auch zwischen den Teilnehmenden untereinander möglich ist und sogar gefordert wird.

Somit wird nicht nur die Selbstverständlichkeit gesichert, dass die Fortbildungen entsprechend anerkannt werden, sondern insbesondere wird der fachliche Austausch und das interaktive Lernen und Erarbeiten von neuen Themen gefördert und gefordert.

 

Wie hoch sind die Kosten für Fortbildungen im Sinne der FAO?

Auch wenn im Vordergrund natürlich der Inhalt der Fortbildungen stehen soll, ist auch die Preisfrage wie immer mitentscheidend. Bei beiden Anbietern wird höchste Qualität angeboten und die Preise unterscheiden sich je nach Fortbildungsformat, -umfang und -inhalt.

Es lohnt sich natürlich immer, Preise zu vergleichen – im Ergebnis lassen sich jedoch häufig keine oder nur sehr kleine Unterschiede feststellen, weshalb das wichtigste Kriterium für die Entscheidung nach wie vor der Inhalt und das Thema der Fortbildung sein sollte. Insbesondere die Online-Seminare sind jedoch regelmäßig günstiger als die Präsenzvariante und es können sich Kosten für Kost und Logis gespart werden. Möchte man als Fachanwalt bei seiner Fortbildung zusätzlich Geld sparen, lohnt es sich zudem, die 5 Stunden Selbststudium wahrzunehmen. Diese stehen bei den Anbietern trotz integrierter Lernkontrolle im Preis gegenüber den Seminaren deutlich günstiger dar. 
 

Flexibel & mobil: die Ausbildungsmöglichkeiten des DAV und der BeckAkademie. Auch wenn es natürlich nach wie vor einiger Organisation bedarf, sich im Alltag der Kanzlei oder des Unternehmens aus der Schusslinie zu nehmen, lassen sich die Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO so gut wie nie zuvor in den Arbeitsalltag integrieren. Insbesondere für Fachanwält:innen mit mehreren Titeln ist dies eine hervorragende Ergänzung zum bestehenden Angebot und ermöglicht den Erhalt mehrerer Titel, ohne regelmäßig ganze Wochenenden zu opfern oder Verdienstausfälle hinnehmen zu müssen.

→ Zum Angebot der DeutschenAnwaltAkademie des DAV
→ Zum Angebot der BeckAkademie des C.H. Beck Verlags