Der 1. Akt des Staatsexamen Jura
Das Grundstudium und die große Leier von der Zwischenprüfung
Im ersten Abschnitt unseres Jurastudiums wirft man uns ins kalte Wasser. Wir müssen Gutachten schreiben und Wörter benutzen, die wir vorher noch nie gehört haben. Die "essentialia negotii" eines Vertrags klingen zwar komisch, müssen aber dringend erlernt werden. Von Schuldrecht und Zivilrecht AT hat unsereins vor dem Studium auch noch nicht besonders viel gehört, doch das interessiert die Prüfer wenig.
An einigen Universitäten stehen bereits nach wenigen Wochen die ersten Klausuren an. Bei anderen gibt es im ersten Semester gar keine oder sie zählen nicht. Was besser ist weiß keiner. Warum es so gravierende Unterschiede gibt, wissen noch viel weniger. Es zeigt aber bereits eines auf: Es liegt einiges im Argen in der juristischen Ausbildung.
An das erste absolvierte Semester knüpft sich sodann auch gleich die erste Hausarbeit an. Am häufigsten wird hier wohl Strafrecht als Fach gewählt und allein schon aus der „Nahbarkeit“ der Thematik für den noch wenig sachkundigen angehenden Juristen, macht das auch durchaus Sinn. Weniger sinnvoll ist es, dass sich der Stoff, der für die Hausarbeiten relevant ist, in der Regel aus Themen zukünftiger Veranstaltungen zusammensetzt.
Der angehende, nicht einmal ein halbes Jahr studierende Jurist setzt sich mit völlig unbekanntem Stoff auseinander und soll hierüber eine zu benotende Hausarbeit schreiben. Erscheint fraglich, wird sich im Folgenden jedoch wie ein roter Faden durch sein Studium ziehen.